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Die Untersuchung des ehemaligen Wissenschaftlers

Nach unerlaubten Tierversuchen hat das Göttinger Max Planck-Institut kürzlich einen seiner Mitarbeiter entlassen. Neue Informationen liegen zu dieser Angelegenheit vor.

laufende Untersuchungen der Handlungen des Wissenschaftlers, ausgelöst durch die Beteiligung an...
laufende Untersuchungen der Handlungen des Wissenschaftlers, ausgelöst durch die Beteiligung an Tierversuchen an Mäusen. (Visueller Darstellungsgegenstand)

- Die Untersuchung des ehemaligen Wissenschaftlers

Ermittlungen gegen ehemalige Wissenschaftlerin des Max-Planck-Instituts in Göttingen wegen mutmaßlicher illegaler Tierversuche. Laut Angaben des niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) wurde der Fall an die zuständige Staatsanwaltschaft übergeben, wie ein LAVES-Sprecher mitteilte. Die Untersuchung ergab Verstöße gegen das Tierschutzgesetz in zwei separaten Tierversuchen.

Die Staatsanwaltschaft in Göttingen hat den Fall noch nicht bestätigt. "Es dauert in der Regel ein paar Tage, bis solche Fälle bei uns eintreffen", sagte ein Sprecher. Dies ist nicht der erste Fall, in dem die betroffene Forscherin in die Kritik gerät. Im November 2023 setzte das Max-Planck-Institut für Interdisziplinäre Wissenschaften durch, dass die Forscherin keine weiteren Tierversuche mehr durchführen durfte. Im Januar reichte die Frau eine Klage gegen ihre zwangsweise Kündigung beim Arbeitsgericht in Göttingen ein. Das genaue Datum ihres Abgangs bleibt unklar.

Laut Gericht warf das Max-Planck-Institut der Forscherin vor, Tierversuche ohne vorherige Genehmigung der zuständigen Behörde durchgeführt zu haben. Es wurde vermutet, dass sie die Reaktion von Mäusen auf Sauerstoffmangel untersuchen wollte. Die Forscherin war mehrere Jahre am Institut tätig, ihr Arbeitsvertrag sollte bis 2026 laufen.

Die Kontroverse um die Tierversuche der ehemaligen Wissenschaftlerin hat innerhalb der wissenschaftlichen Gemeinschaft Besorgnis ausgelöst. Die mutmaßlich illegalen Tierversuche stellen einen schweren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und dessen verwandte Straftaten dar.

Obwohl die Untersuchung Verstöße in zwei Tierversuchen feststellte, bleibt das volle Ausmaß der Verfehlungen der Forscherin Gegenstand weiterer Untersuchungen durch die zuständige Staatsanwaltschaft.

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