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Die Strafverfolgungsbehörden untersuchen den Fall des niederländischen Staatsangehörigen Joost Klein.

War der ESC-Kandidat aggressiv oder beleidigend?

Joost Klein hat sich bisher nicht öffentlich zu den Vorwürfen geäußert.
Joost Klein hat sich bisher nicht öffentlich zu den Vorwürfen geäußert.

Die Strafverfolgungsbehörden untersuchen den Fall des niederländischen Staatsangehörigen Joost Klein.

Vor der großen Show des Eurovision Song Contest (ESC) gibt es immer viel Aufregung, vor allem, wenn Joost Klein im Rampenlicht steht. Der niederländische Sänger steht derzeit unter intensiver Beobachtung, da er mit einigen schwerwiegenden Anschuldigungen konfrontiert ist. Es ist noch völlig offen, wie sich diese Situation entwickeln wird.

Die schwedische Polizei hat sich in die Ermittlungen gegen den niederländischen ESC-Kandidaten Joost Klein eingeschaltet. AD, ein niederländisches Nachrichtenportal, berichtet, dass sowohl der Sänger als auch Zeugen des angeblichen Vorfalls befragt worden sind. Ziel ist es, herauszufinden, ob ein Verbrechen begangen wurde. Ein Sprecher der schwedischen Polizei wollte die Ermittlungen heute Morgen jedoch nicht bestätigen. Man werde im Laufe des Tages weitere Informationen bekannt geben, hieß es.

Die Ungewissheit über die Teilnahme von Joost Klein am Finale am Samstag bleibt bestehen, da er bei der zweiten Generalprobe nicht anwesend war. Gerüchten zufolge soll dies auf eine Auseinandersetzung mit einem Mitarbeiter der ESC-TV-Produktion zurückzuführen sein. Bei der ersten Generalprobe soll der 26-jährige Sänger noch anwesend gewesen sein und sogar bei der Flaggenparade mitgemacht haben.

An der zweiten Probe habe er jedoch nicht teilgenommen. Die Europäische Rundfunkunion (EBU) teilte mit, dass Klein bei der zweiten Generalprobe, bei der Juroren aus den 37 teilnehmenden Ländern zusehen und abstimmen, nicht auftreten wird. "Solange die Ermittlungen andauern, wird Joost Klein nicht auftreten", erklärte die EBU am Freitagabend. Einzelheiten über die Art der Anschuldigungen wurden nicht bekannt gegeben. Stattdessen wird sein Auftritt von der Jury auf der Grundlage seines Auftritts im zweiten Halbfinale bewertet.

Nach den Regeln des ESC findet die Abstimmung der Jury während der zweiten Generalprobe statt. Jedes Land hat ein Gremium von 5 Experten, die die Jury bilden. Alle 37 teilnehmenden Länder sind stimmberechtigt, auch diejenigen, die im Halbfinale ausgeschieden sind. Die Stimmen der Jury zählen zu 50 % für das Endergebnis jedes Beitrags. Die restlichen 50 % werden durch Telefonabstimmungen während der eigentlichen Show ermittelt. Die Regel besagt, dass man weder im Halbfinale noch im Finale für sein eigenes Land stimmen darf.

Außerdem befinden sich die EBU und der niederländische Sender Avrotros in Gesprächen über die Situation um Joost Klein. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.

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Quelle: www.ntv.de

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