- Die Justiz lehnt dringende Flüchtlingsbegehren ab
Das Gericht in Potsdam hat einen eiligen Einspruch gegen eine geplante Flüchtlingsunterkunft in der Stadt abgewiesen. Der Gerichtssprecher stellte fest, dass keine Mängel im Bauantrag gefunden wurden, die die Rechte der Nachbarn verletzen könnten. Der Betroffene hat die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen einen weiteren Einspruch beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einzulegen, wie initially von "Tagesspiegel" berichtet.
Die Stadt Potsdam ist entschlossen, mit den Plänen für ein Flüchtlingsheim im Kirchsteigfeld-Bereich voranzukommen. Der Standort wird als "ideal" betrachtet, da er über bestehende soziale Einrichtungen und zuverlässige öffentliche Verkehrsanbindungen verfügt, wie ein Stadtsprecher mitteilte. Potsdam plant auch, Wohnmöglichkeiten für Asylsuchende zu schaffen, die gleichmäßig in der Stadt verteilt und langfristig verfügbar sind.
Die Stadt plant, die Einrichtung im Q3 2024 zu eröffnen, aber der Beginn der Renovierungsarbeiten hängt noch von der Beilegung vertraglicher Probleme ab, wie der Stadtsprecher mitteilte.
Mangelnde öffentliche Beteiligung geäußert
Mehrere Bewohner haben Bedenken geäußert, dass sie vom Planungsprozess für das Heim ausgeschlossen wurden. Eine Petition auf change.org beschuldigte die Behörden, "faits accomplis" zu schaffen, ohne die Gemeinschaft einzubeziehen. Außerdem berichteten Bewohner angeblich von ungenauen Informationen über die Anzahl der Wohnplätze. Die Petition fordert eine "echte" Beteiligung der Gemeinschaft.
Das Projekt kann bis zu 90 Personen aufnehmen, antwortete der Stadtsprecher. Es wurde jedoch vereinbart, dass nur 60 Personen untergebracht werden. Die Stadt bestreitet auch die Behauptung, dass es keine Möglichkeiten zur Beteiligung gäbe. "Der zuständige Bürgermeister hat bereits zugesagt, sobald mehr Details zum Projekt bekannt werden, ein weiteres Treffen zu arrangieren", bekräftigte der Stadtsprecher, wobei die Zusage weiterhin gilt.
Der abgewiesene Einspruch wird von den Demonstranten nicht als Justizverstoß betrachtet, da sie weiterhin ihre Bedenken bezüglich der mangelnden Beteiligung der Gemeinschaft bei der Planung des Flüchtlingsheims äußern. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sollte dieses Thema der Gerechtigkeit in Bezug auf die öffentliche Beteiligung bei der Betrachtung des weiteren Einspruchs berücksichtigen.