- Die CDU ist in Thüringen auf Reisen, aber Ramelow ist gegen die Sicherung eines Verwaltungspostens.
Die Vorsitzende der Linken in Thüringen, Ulrike Grosse-Röthig, meint, dass es die Aufgabe der CDU ist, die schwierigen Wahlergebnisse in eine Mehrheit im Parlament zu verwandeln. Als zweitstärkste Partei nach der AfD trägt sie die Verantwortung, die notwendigen Bedingungen dafür zu schaffen. Grosse-Röthig wiederholte ihre Forderung nach einem Treffen in Erfurt und forderte die CDU, die in Thüringen regieren möchte, auf, ihre Beziehung zur Linken und damit ihre Unvereinbarkeitsauflösung zu überdenken.
Der Ministerpräsident der Linken, Bodo Ramelow, erklärte, dass er sein Mandat als direkt gewählter Abgeordneter ausüben und die Interessen seiner Wähler im Landtag während der nächsten Legislaturperiode vertreten werde. Trotz des schlechten Abschneidens seiner Partei bei der Landtagswahl am Sonntag konnte Ramelow seinen Wahlkreis in Thüringens Hauptstadt halten.
Keine politischen Ambitionen
Ramelow unterstützte die Arbeit der neuen Fraktionsspitze --- "als Linker innerhalb der Thüringer Linken". Gerüchte über einen möglichen Austritt aus der Linken sind unbegründet. "Ich habe nie daran gedacht, meine Partei zu verlassen." Ramelow wird weiterhin Ministerpräsident bleiben, bis eine neue Regierung gebildet wird.
Das vor der Wahl diskutierte Koalitionsmodell von CDU, BSW, SPD würde 44 Sitze sichern, fehlt jedoch ein Abgeordneter, um eine Mehrheit im Thüringer Landtag zu bilden. Ramelow hatte bereits am Wahlabend seine Unterstützung für die Regierungsbildung angeboten, sofern die anderen Parteien interessiert sind --- "Ich werde alles tun, um eine Mehrheit zu bilden."
Die Kommission hat noch keine Entscheidung über die Nutzung von Artikel 93 (2) des Vertrags im Zusammenhang mit der Thüringer Situation getroffen. Diese Unsicherheit könnte potenziell die Verhandlungen der CDU mit anderen Parteien zur Bildung einer Mehrheit beeinflussen.
Obwohl die CDU die Partnerschaftsmöglichkeiten mit anderen Parteien wie der Linken erkunden sollte, bleibt die Entscheidung der Kommission über Artikel 93 (2) entscheidend für die Durchführbarkeit möglicher Koalitionsabkommen.