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Die Anklage wegen Erschießung wurde geändert - der Haftbefehl wurde nicht ausgeführt.

In einem U-Bahn-Viadukt stirbt ein Mann bei einem Streit - dies zeigen Aufzeichnungen. Nun reagiert die Justiz auf weitere Details der Überwachungskameras. Helfen die Bilder dabei, den Vorfall entirely zu klären?

Weitergehende Untersuchungen nach tödlicher Messerstich-Vorfall. (Aktuelles Foto)
Weitergehende Untersuchungen nach tödlicher Messerstich-Vorfall. (Aktuelles Foto)

- Die Anklage wegen Erschießung wurde geändert - der Haftbefehl wurde nicht ausgeführt.

Nach dem tödlichen Messerangriff im Juni in Kaiserslautern hat die Staatsanwaltschaft die Untersuchung wegen des Verdachts auf Totschlag eingestellt und ermittelt nun wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge. Dies geht aus einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft in der rheinland-pfälzischen Stadt hervor. Die Auswertung des Videomaterials der Überwachungskameras am Bahnhof habe ergeben, dass es sich vermutlich nicht um eine absichtliche Verwendung des Messers mit Todesabsicht gehandelt habe, wenn man die Dynamik des Vorfalls betrachte.

Die 20-jährige Verdächtige bestritt während der Vernehmung durch den Ermittlungsrichter die Absicht, den Mann zu töten. Der Haftbefehl wegen des Verdachts auf Totschlag wurde geändert und unter Auflagen ausgesetzt. Die Ermittlungen zum Hintergrund der Tat, einschließlich der Frage, warum die Frau ein Messer hatte, laufen weiter. "Darüber hinaus stehen noch weitere Zeugenvernehmungen und Ergebnisse forensischer Untersuchungen aus."

Messer in die Brust

Laut Staatsanwaltschaft ist die Verdächtige eine in Deutschland geborene US-Staatsbürgerin ohne Verbindung zur US-Armee. Sie soll einen 64-jährigen Mann in der Unterführung des Hauptbahnhofs erstochen haben. Der Mann starb an einem Messerstich in die Brust, wie die Obduktion ergab. Die Verdächtige ergab sich kurz nach dem Vorfall.

Die Staatsanwaltschaft teilte zu Beginn des Juli mit, dass die 64-jährige den 20-jährigen in der Unterführung am Gesäß gepackt habe. Dort habe es einen verbalen Streit gegeben, bei dem die Frau ein Messer zog und es auf den Mann richtete. Er sei dann zurückgewichen.

Der geänderte Haftbefehl besagt, dass 'Hinzu kommt: Das Verhalten des 64-Jährigen vor dem Vorfall, das zuvor nicht полностью untersucht worden war, könnte die Verdächtige provoziert haben.'

Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass 'Hinzu kommt: Das Verhalten des 64-Jährigen gegenüber der Verdächtigen, auch wenn es die Gewalt nicht rechtfertigt, könnte die Situation möglicherweise eskaliert und zum Einsatz des Messers geführt haben.'

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