zum Inhalt

Deutschland gedenkt seiner eigenen Bedeutung - der offiziellen Anerkennung des Grundgesetzes.

Bürgerfeiern in Berlin und Bonn.

Die Spitzen der Verfassungsorgane kommen in Berlin zu einem Staatsakt zusammen.
Die Spitzen der Verfassungsorgane kommen in Berlin zu einem Staatsakt zusammen.

Deutschland gedenkt seiner eigenen Bedeutung - der offiziellen Anerkennung des Grundgesetzes.

Bundespräsident Steinmeier würdigt das Grundgesetz als Grundpfeiler des Zusammenlebens. Zu dessen 75. Jahrestag am 23. Mai 1949 hat das Staatsoberhaupt eine öffentliche Veranstaltung organisiert. Ost-Kanzler Schneider weist darauf hin, dass die Wiedervereinigung mit den heutigen Ereignissen verwoben ist.

Mit einem Staatsakt zwischen Reichstagsgebäude und Kanzleramt feiern die Spitzen von Staat und Gesellschaft in Berlin den 75. Jahrestag des Inkrafttretens des Grundgesetzes. Der 23. Mai 1949 steht auch für die Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Gleichzeitig wird auch die friedliche Revolution in der DDR gewürdigt, die sich in diesem Jahr zum 35. Jahrestag begeht. Diese Revolution ebnete letztlich den Weg für das zunächst für Westdeutschland geltende Grundgesetz als Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der den Staatsakt genehmigt hat, wird die Hauptrede halten. Dieses Grundgesetz ist die Grundlage dafür, dass Freiheit, Demokratie und Gerechtigkeit das Zusammenleben in unserem Staat bestimmen", schreibt Steinmeier auf seiner Internetseite. Nach Ansicht des Bundespräsidenten hat sich das Grundgesetz in den vergangenen 75 Jahren als belastbar und anpassungsfähig erwiesen und mehrere Krisen und Herausforderungen gemeistert.

Bundesjustizminister Marco Buschmann wünscht sich mehr Respekt und Wertschätzung für die Verfassung und die Demokratie in Deutschland. "Man muss nicht alles gutheißen, was in unserem Land passiert", sagte der FDP-Politiker der "Rheinischen Post". "Aber unser Grundgesetz als Rahmen für die Politik hat zu dem liberalsten und blühendsten Staat geführt, den wir je erlebt haben", sagte Buschmann: "Wer die Demokratie in Frage stellt, sollte sich die Welt anschauen: Er würde in keinem autoritären Staat besser leben."

Ähnlich sieht es auch der Ostbeauftragte Carsten Schneider. Die Verfassung ermögliche das Zusammenleben durch Werte wie Menschlichkeit, Fairness, Vielfalt und Einheit. "Deshalb können wir sie gar nicht genug loben", so der SPD-Politiker. Für diese Ideale hätten die Menschen in der DDR während der friedlichen Revolution von 1989 gekämpft. "Deshalb sind der 35. Jahrestag der Friedlichen Revolution und der 75. Jahrestag des Grundgesetzes, mit dem die Wiedervereinigung Deutschlands zum Staatsziel erhoben wurde, untrennbar miteinander verbunden", so Schneider.

Bürgerschaftliche Veranstaltungen in Berlin und Bonn

An dem Festakt (12 Uhr) nehmen Vertreter der fünf Verfassungsorgane teil, darunter die Präsidentinnen von Bundestag, Bundesrat und Bundesverfassungsgericht - Bärbel Bas, Manuela Schwesig und Stephan Harbarth - sowie Bundeskanzler Olaf Scholz. Die Feierlichkeiten beginnen mit einem ökumenischen Gottesdienst (10.00 Uhr) unter Beteiligung verschiedener Religionen in der Marienkirche. Die Polizei hat erhebliche Ressourcen für die Sicherheit der Veranstaltung bereitgestellt. Rund 1100 Beamte werden voraussichtlich für die Sicherheit und die Verkehrsregelung eingesetzt.

Im Anschluss an den Staatsakt haben auch die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, das Grundgesetz zu feiern. Von Freitag bis Sonntag findet im Berliner Regierungsviertel ein Demokratiefest statt, am Samstag weiht Steinmeier seinen Bonner Amtssitz, die Villa Hammerschmidt, mit einer eigenen Veranstaltung im alten Regierungsviertel ein.

Das Grundgesetz entstand auf Anweisung der Militärgouverneure der westlichen Staaten, am 1. Juli 1948 eine "verfassungsgebende Versammlung" der elf westdeutschen Länderchefs einzuberufen. Die Vorarbeiten wurden im August 1948 durch den Verfassungskonvent auf der Insel Herrenchiemsee abgeschlossen. Ab dem 1. September 1948 erarbeitete der Parlamentarische Rat in Bonn das Grundgesetz, das am 8. Mai 1949 verabschiedet und am 23. Mai durch den Vorsitzenden des Parlamentarischen Rates, Konrad Adenauer, in Kraft gesetzt wurde.

Lesen Sie auch:

Quelle: www.ntv.de

Kommentare

Aktuelles