zum Inhalt

Der Abseilvorgang von der Brücke zieht sich immer weiter hin

Der Prozess um die aufsehenerregende Abseilung von Umweltaktivisten von einer Autobahnbrücke bei München zieht sich vor dem Landgericht Ebersberg hin. Am Donnerstag habe das Gericht einen weiteren Termin für die Verhandlung auf den 20. Dezember festgelegt, sagte ein Gerichtssprecher.

Lady Justice ist im Fenster am Eingang des High District Court zu sehen. Foto.aussiedlerbote.de
Lady Justice ist im Fenster am Eingang des High District Court zu sehen. Foto.aussiedlerbote.de

Amtsgericht Ebersberg - Der Abseilvorgang von der Brücke zieht sich immer weiter hin

Der Prozess um die aufsehenerregende Abseilung von Umweltaktivisten von einer Autobahnbrücke bei München zieht sich vor dem Landgericht Ebersberg hin. Am Donnerstag habe das Gericht einen weiteren Termin für die Verhandlung auf den 20. Dezember festgelegt, sagte ein Gerichtssprecher.

Die Angeklagten und ihre Verteidiger haben zuvor 20 Beweisanträge gestellt. Sie forderten unter anderem ein Interview mit einem Klimawissenschaftler, um vor Gericht nachzuweisen, dass die Polkappen aufgrund des Klimawandels schmelzen, so das Gericht.

Am Mittwoch begann der Prozess gegen vier Angeklagte, die vor mehr als zwei Jahren während der IAA Auto Show an einer Abseilaktion auf der Brücke des Highway 94 beteiligt gewesen sein sollen. Aufgrund der Autobahnsperrung erhob die Zweite Staatsanwaltschaft München Anklage gegen Angeklagte im Alter von 21 bis 29 Jahren wegen Nötigung in 192 Fällen.

Der Anklageschrift zufolge hingen zwei Angeklagte angeblich von einer Brücke in der Nähe von Poing, um ein großes Transparent mit der Aufschrift „Öffentlicher Nahverkehr statt Autobahnausbau“ aufzuhängen. Zwei weitere Personen sollen für die Sicherheit auf der Brücke verantwortlich sein. Kurz darauf sperrte die Polizei die Straße nach München für etwa zweieinhalb Stunden. Die Staatsanwälte stellten fest, dass sie den Forderungen, das Verfahren einzustellen, nicht nachgekommen waren.

Als Termin für die Hauptverhandlung ist der 3. Mai angesetzt. Nach Ansicht des Landgerichts muss der Plan jedoch aus verfahrensrechtlichen Gründen ausgesetzt werden.

Bis zum 20. Dezember müsse zudem geklärt werden, so das Gericht, ob die im Bereich der Autobahnbrücke gesehene Drohne von der Polizei, Pressevertretern oder Privatpersonen stamme. Das Gericht ordnete an, dass, falls die Polizei zu diesem Zeitpunkt Aufnahmen machte, diese vor dem nächsten Verhandlungstermin zur Verfügung gestellt werden sollten.

Lesen Sie auch:

Quelle: www.stern.de

Kommentare

Aktuelles