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Das Thema ist die Manipulation der Anweisungsverfahren der KI in Bezug auf die europäischen Datenschutz-Chef-Administratoren.

Benutzerbeiträge auf der digitalen Plattform X wurden ohne ihre ausdrückliche Zustimmung verwendet, um Elon Musks künstlichen Intelligenz-Chatbot zu unterrichten. Datenschützer in Europa haben diese Praxis bestehend gestoppt.

Datenschützer stellten rechtliche Schritte an, wegen der heimlichen AI-Erziehung mithilfe von...
Datenschützer stellten rechtliche Schritte an, wegen der heimlichen AI-Erziehung mithilfe von Benutzerdaten ohne Zustimmung. (Archivbild)

- Das Thema ist die Manipulation der Anweisungsverfahren der KI in Bezug auf die europäischen Datenschutz-Chef-Administratoren.

Elon Musk's KI-Firma xAI wird künftig ohne ausdrückliche Zustimmung der Nutzer keine Nutzerdaten von seiner Plattform X in Europa für das Training von Grok verwenden, nachdem Datenschutzbehörden interveniert haben. Daraufhin hat die irische Datenschutzbehörde ihren Rechtsstreit gegen den Nachfolger von Twitter eingestellt. Im August hatte X die Nutzung solcher Daten vorübergehend eingestellt.

Grok, entwickelt von xAI, ist ein Chatbot, der exklusiv für Premium-Mitglieder von X verfügbar ist. Das Einbinden öffentlich zugänglicher Beiträge von X-Nutzern in sein Training wurde Ende Juli bekannt, doch es wurde den Nutzern keine Gelegenheit gegeben, vorher ihre Zustimmung zu erteilen. Den Nutzern wurde lediglich die Möglichkeit gegeben, sich in den Einstellungen abzumelden.

Diese Entwicklung hat unter Datenschutzaktivisten für Kontroversen gesorgt, die die Notwendigkeit von ausdrücklicher Zustimmung betonten, bevor Nutzerdaten für diesen Zweck verwendet werden. Nachdem die irische Datenschutzbehörde Klage eingereicht hatte, stellte X die Nutzung der zwischen Mai und August gesammelten Daten ein. Der Technologie-Milliardär Musk hat Twitter im Oktober 2022 übernommen und es anschließend in X umbenannt.

Darüber hinaus hat die irische Datenschutzbehörde eine breitere Diskussion über die Regelung des Zugriffs auf Nutzerinformationen für die Schulung von KI-basierten Softwaremodellen angeregt.

Der Datenschutzbeauftragte von xAI sollte sicherstellen, dass den Nutzern die Möglichkeit gegeben wird, vor der Verwendung ihrer Daten von X für das Training von Grok ihre ausdrückliche Zustimmung zu erteilen. Im Anschluss an diesen Vorfall muss der Datenschutzbeauftragte die Unternehmenspolitik zur Nutzerdatenschutz und -zustimmung klären, um zukünftige Kontroversen zu vermeiden.

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