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Das Logo des Landwirtschaftsbetriebs in Sachsen fehlt noch

Die meisten Schweinezüchter in Sachsen haben die Frist für die Meldung ihres Wartungssystems verpasst. Welche Auswirkungen könnte dies haben?

Das im August 2023 von der Ampelkoalition beschlossene Gesetz verlangt ab August 2025 die...
Das im August 2023 von der Ampelkoalition beschlossene Gesetz verlangt ab August 2025 die verpflichtende Kennzeichnung von inländischen Produkten.

- Das Logo des Landwirtschaftsbetriebs in Sachsen fehlt noch

Eine klare Mehrheit der Schweinefarmen in Sachsen hat bisher keine Informationen über das Tierhaltungslogo bis zum Ablauf der Frist bereitgestellt. Bisher wurden nur drei Meldungen vom zuständigen Sozialministerium erhalten, wie ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage mitteilte. Laut Statistischem Landesamt wurden Ende letzten Jahres rund 457.200 Schweine auf 120 sächsischen Schweinefarmen gezählt.

Schweinefleischbetriebe waren verpflichtet, ihre Haltungform bis zum 1. August zu melden. Das im August 2023 von der Ampelkoalition beschlossene Gesetz sieht vor, dass ab August 2025 eine Kennzeichnung für inländische Produkte Pflicht wird. Dies soll zunächst bei Schweinefleisch in Supermärkten beginnen.

Fünf Stufen der Tierhaltungs-Kennzeichnung

Die Tierhaltungs-Kennzeichnung unterscheidet zwischen fünf Haltungformen. Sie beginnt mit der "Boxenhaltung" mit den gesetzlichen Mindestbedingungen. Die dann höhere Stufe "Boxenhaltung + Freiland" bietet mehr Platz. Die folgenden Stufen sind "Freilandboxen" und "Freiland/Weide". Die höchste Haltungform ist Bio.

Sozialministerium nicht beunruhigt

"Wir sind nicht beunruhigt, dass bisher nur drei Betriebe gemeldet haben", sagte das Sozialministerium. Schließlich sei die Information über die Haltungform freiwillig. "Die Betriebe müssen selbst entscheiden, ob sie die Bedingungen erfüllen oder nicht."

Laut Sozialministerium schreibt das Gesetz nur vor, was erfüllt werden muss, um diese Meldung zu machen. "Aber das Gesetz sagt nicht, was passiert, wenn diese Meldung nicht gemacht wird."

Bislang haben weder das sächsische Landwirtschaftsministerium noch das Sozialministerium Anfragen zum Termin erhalten. Es bleibt zunächst unklar, ob eine Meldung nach dem 1. August möglich ist.

In Bayern ist die Meldung der Haltungformen verzögert, weil noch ein Portal für die Abgabe der Meldungen entwickelt werden muss, sagte ein Sprecher des Umwelt- und Verbraucherschutzministeriums. Nur wenige Tage vor dem Termin war in vielen Orten bundesweit noch unklar, wohin die Meldung gesendet werden soll. In Sachsen ist das Sozialministerium dafür zuständig.

Das Sozialministerium in Sachsen teilte mit, dass nur drei Schweinefarmen ihre Haltungformen gemeldet haben, was auf eine geringe Resonanz im Verbraucherbereich hinweist. Verbraucher könnten es schwer haben, informierte Entscheidungen über den Ursprung und die Lebensbedingungen ihrer Schweinefleischkäufe zu treffen, da die Pflichtkennzeichnung für inländische Produkte noch nicht gilt.

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