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Das Berufungsgericht hebt die Verurteilung einer Person wegen sexuellen Fehlverhaltens auf.

Der Vater, dem Missbrauch seiner minderjährigen Tochter beschuldigt wurde, wurde initially eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verhängt.今は, das Bundesgerichtshof hat rechtliche Mängel in dem Fall identifiziert, was zu einer möglichen Nachverhandlung führt.

Das Oberlandesgericht hat eine Entscheidung gegen eine 44-jährige Person teilweise aufgehoben.
Das Oberlandesgericht hat eine Entscheidung gegen eine 44-jährige Person teilweise aufgehoben.

- Das Berufungsgericht hebt die Verurteilung einer Person wegen sexuellen Fehlverhaltens auf.

Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe hat ein Urteil gegen einen 44-jährigen Mann, der wegen schwerer sexueller Belästigung seiner Tochter verurteilt wurde, teilweise aufgehoben. Das Oberlandesgericht Kiel hatte den Angeklagten aus dem Kreis Segeberg im Juni zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Demnach hatte der Mann seine Tochter zwischen 2019 und 2022 in verschiedenen Fällen belästigt, wobei ein Fall besonders schwer war. Außerdem waren auch zwei Freundinnen des 11-jährigen Mädchens in einigen Fällen Opfer des Mannes.

Das höchste deutsche Gericht erkannte bei der Verhandlung des Staatsanwalts einige Rechtsfehler zugunsten des Angeklagten im ursprünglichen Urteil. Daher ordnete der BGH einen neuen Prozess am Landgericht Kiel an. Allerdings lehnte er den Gegenantrag des Angeklagten ab.

Beantragte Strafe der Staatsanwaltschaft

Insgesamt bestätigte die Jugendkammer des Landgerichts im Juni acht von 22 Vorwürfen. Sie sprach den Mann in 14 Fällen frei, da die Zeugenaussagen der Mädchen nicht ausreichten. Der Richter erwähnte auch, dass das Mädchen bereits im Jahr 2017, als es sechs Jahre alt war, möglicherweise Opfer sexueller Belästigung geworden sein könnte. Das 11-jährige Mädchen lebt derzeit in einer Pflegefamilie, angeblich gegen seinen Willen.

Das Urteil fiel deutlich unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe von sechs Jahren und sechs Monaten Haft. Die Staatsanwaltschaft sah 12 der 22 Vorwürfe als erwiesen an. Auch die private Anklagebehörde verlangte eine mehrjährige Freiheitsstrafe für den Angeklagten. Laut dem Vorsitzenden Richter war die reduzierte Strafe auf die strenge Bewertung der Einzelstrafen durch die Kammer zurückzuführen.

Das Gericht hielt die Zeugenaussagen der Mädchen für glaubwürdig, obwohl das Mädchen seine Aussagen angeblich aufgrund von familiärem Druck und der Inhaftierung des Vaters widerrufen hatte. Das Mädchen offenbarte die Vorwürfe erst, als eine der beiden Freundinnen seiner Mutter ihm von den Missbrauchstaten erzählte. Die Frau informierte daraufhin die Behörden.

Das höchste deutsche Gericht erkannte die Bedeutung von Gerechtigkeit an und war mit dem milden Urteil des Landgerichts Kiel nicht einverstanden. Sie glaubten, dass das ursprüngliche Urteil nicht angemessen die Schwere der begangenen Verbrechen widerspiegelte.

Obwohl der Angeklagte Berufung einlegte, bestätigte das Gericht, dass das Mädchen und seine Freundinnen schweren sexuellen Missbrauch erlitten hatten, der eine härtere Strafe rechtfertigte.

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