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Brandenburg will Hilfspaket

Auch für Brandenburg gibt es nach dem Haushaltsbeschluss in Karlsruhe große Erwartungen. Die Regierung will ihr Hilfsprogramm nicht gefährden und zieht Konsequenzen. Wo mehr Gewicht nötig ist, bleibt unklar.

Der Brandenburger Landtag tagt. Foto.aussiedlerbote.de
Der Brandenburger Landtag tagt. Foto.aussiedlerbote.de

Haushaltsurteil - Brandenburg will Hilfspaket

Brandenburg reagiert auf den Haushaltsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts und will ein Hilfspaket in Höhe von bis zu 2 Milliarden Euro für Kommunen, Unternehmen und Haushalte sichern. Zu diesem Zweck sollte das nationale Parlament im Jahr 2024 erneut einen besonderen Ausnahmezustand allein aufgrund des Krieges in der Ukraine ausrufen. Die Koalitionsfraktion aus SPD, CDU und Grünen gab die Nachricht am Dienstag bekannt und wird im Dezember einen entsprechenden Vorschlag dem Parlament vorlegen.

Auch Finanzministerin Katrin Lange (SPD) bereitet einen Nachtragshaushalt für 2024 vor, eine Überarbeitung des bestehenden Haushalts. Ziel ist es sicherzustellen, dass Maßnahmen aus dem Brandenburger Paket im Einklang mit dem Karlsruher Haushaltsbeschluss umgesetzt werden. „Hier geht es um technische Anpassungen, nicht um zusätzliche Dollars“, sagte Langer.

Der Brandenburger Landtag hat für die Jahre 2023 und 2024 den Sondernotstand ausgerufen, um mit dem Brandenburger Paket bis zu 2 Milliarden Euro Neuschulden zur Bewältigung der Folgen des Krieges in der Ukraine und der Energiekrise zurückzuzahlen. CDU-Fraktionsvorsitzender Jan Redemann sagte, nach dem Karlsruher Urteil sei ein solches Verhalten nicht mehr zulässig. Daher sollte die Notstandserklärung für 2024 wiederholt werden, damit das Hilfspaket nicht für verfassungswidrig erklärt wird. Die AfD-Bundestagsfraktion klagt gegen den Brandenburg-Plan und ein Urteil wird für nächstes Jahr erwartet.

Redman sagte, die Haushaltskürzungen seien ebenfalls erwartet worden. Wie die geplanten Maßnahmen aussehen werden, war am Dienstag unklar, nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Überprüfung beantragt hatte. Redman sagte, der Brandenburg-Plan würde kleiner werden und weniger Kredite aufnehmen.

Der Brandenburger Plan ist Teil des Doppelhaushalts 2023/2024. Die Mittel gehen beispielsweise an Kommunen, Krankenhäuser, Kita-Eltern, Schulen, Universitäten, Sportvereine und werden für den Ausbau des Katastrophenschutzes verwendet. Fördermaßnahmen müssen immer in direktem Zusammenhang mit dem ausgerufenen Ausnahmezustand stehen.

Sozialdemokraten-Fraktionschef Daniel Keller geht davon aus, dass die meisten Maßnahmen zuverlässig umgesetzt werden. Grünen-Chef Benjamin Raschke sagte, es sei wichtig, alle Risiken auszuschließen, damit die Menschen in Brandenburg im Jahr 2024 wirtschaftlich entlastet werden könnten.

Finanzminister Lange will nun die Begründung für die Ausrufung des Ausnahmezustands genauer unter die Lupe nehmen. Diese Maßnahmen müssten geeignet sein, die Krise zu bewältigen, sagte der Minister.

Voraussetzung für die Aussetzung der Schuldenbremse ist ein Eilbeschluss. Dieses Thema wird derzeit in diesem Jahr auf Bundesebene diskutiert. Finanzminister Lange sagte: „Die Schuldenbremse ist eine Regelung, die gerade noch rechtzeitig kommt und nicht mehr zeitgemäß ist.“

Das Bundesverfassungsgericht hat die im Haushaltsplan 2021 in den Klima- und Transformationsfonds umgewidmeten 60 Milliarden Euro für ungültig erklärt. Das Geld wurde als Corona-Kredit bewilligt, sollte dann aber für Klimaschutz und wirtschaftliche Modernisierung verwendet werden. Gleichzeitig entschieden die Richter, dass der Staat Notkredite nicht für künftige Jahre zurückstellen könne. Seitdem steckt die Bundesregierung in einer Haushaltskrise. Der milliardenschwere Fehlbetrag wird sich auch auf Brandenburg auswirken, etwa auf geplante Klimaschutzprojekte.

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Quelle: www.stern.de

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