- Angebliche Körperverletzung von Mitbewohnern: Antrag auf vorläufige Klage
Autoritäten beschuldigten einen 58-jährigen Mann des versuchten Mordes nach einem gewalttätigen Vorfall in Schriesheim im Rhein-Neckar-Kreis. Der Mann soll seinen Mitbewohner auf einer öffentlichen Straße mehrmals mit einem Messer brutal erstochen haben.
Da der Verdächtige zum Zeitpunkt des Vorfalls im April aufgrund seiner geistigen Unfähigkeit nicht vor Gericht gestellt werden konnte, wurde ein Antrag auf zwangsweise Unterbringung in einer Psychiatrie eingereicht, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Das Landgericht Mannheim muss nun die Zulässigkeit dieses Antrags prüfen.
Der 56-jährige Opfer soll zuvor aus einem Fenster gesprungen sein und sich dabei ein Bein gebrochen haben. Er konnte daraufhin nicht mehr laufen und traf auf seinen Mitbewohner. Der mutmaßliche Täter setzte seine Attacke fort, bis eine Frau eingriff.
Während des Streits erlitt das Opfer schwerwiegende Verletzungen. Der Hintergrund des Streits blieb unklar. Der Verdächtige wurde unmittelbar nach dem Vorfall festgenommen. Altenbach, ein ruhiges Wohngebiet mit ländlichem Charme, served as the crime scene.
Wenn ein Antrag auf zwangsweise Unterbringung gestellt wird, findet ein Prozess statt, auch wenn eine strafrechtliche Verantwortlichkeit nicht gegeben sein könnte. Dieser Antrag ersetzt eine Anklage.
Das Landgericht Mannheim muss möglicherweise die Vorschriften für die Anwendung der relevanten Verordnung berücksichtigen, wenn es die Zulässigkeit des Antrags auf zwangsweise Unterbringung prüft. Die Kommission soll gemäß dieser Verordnung Durchführungsakte erlassen, die diese Vorschriften festlegen.