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Abzüge für Wohnkosten für mehr als 4000 Haushalte

Sie erhalten als Empfänger von Bürgergeld zusätzliche Unterstützung von der Gemeinschaft bei Mieten und Heizkosten. Wenn jedoch die Wohnung in den Augen der Behörde zu groß oder zu teuer ist, wird dies abgezogen.

Für Familien, die Wohnbeihilfen erhalten, übernimmt der Staat die Kosten für Miete und Heizung,...
Für Familien, die Wohnbeihilfen erhalten, übernimmt der Staat die Kosten für Miete und Heizung, jedoch nicht vollständig, wenn die Wohnung zu groß ist.

- Abzüge für Wohnkosten für mehr als 4000 Haushalte

Etwa sieben Prozent der Empfänger von Arbeitslosengeld in Mecklenburg-Vorpommern müssen Einschnitte in den Landeszuschüssen für Miete und Heizung hinnehmen, weil ihre Wohnungen als nicht angemessen gelten. Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag hervorgeht, waren dies im vergangenen Jahr etwa 4.400 Haushalte mit Arbeitslosengeld und anerkannten Wohnkosten im Nordosten.

Im Durchschnitt mussten die betroffenen Haushalte im Land monatlich 99 Euro aus eigener Tasche bezahlen, also aus den Ansprüchen des Regelbedarfs oder aus Ersparnissen. Bundesweit lag der Anteil mit 12,2 Prozent aller Arbeitslosengeldhaushalte deutlich höher. Das Arbeitsministerium teilte mit, dass fast 320.000 der insgesamt 2,6 Millionen betroffenen Haushalte nicht die volle Erstattung der Wohnkosten erhielten und monatlich im Durchschnitt 103 Euro aus anderen Quellen beisteuern mussten.

Unterschiede in der Höhe der Zusatzzahlungen

Innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns gab es starke Unterschiede je nach Region. Arbeitslosengeldhaushalte in der Hansestadt Rostock mussten die höchsten Zusatzzahlungen leisten, und zwar 141 Euro monatlich. Der prozentuale Anteil dieser Zusatzzahler lag jedoch niedriger als der Landesdurchschnitt bei 5,8 Prozent. Dies könnte darauf hinweisen, dass weniger Arbeitslosengeldbezieher in der größten Stadt des Landes in Wohnungen leben, die von den Behörden als zu groß oder zu teuer angesehen werden. Allerdings gelten auch in ländlichen Gebieten andere Richtlinien. Im Landkreis Rostock lag der Unterschied zwischen den tatsächlichen und genehmigten Wohnkosten bei 110 Euro, in der Stadt Schwerin bei 107 Euro. In Nordwestmecklenburg war der Betrag mit 83 Euro der niedrigste im Land.

Zuschuss hängt von Miete und Wohnungsgröße ab

Im Prinzip sollten Arbeitslosengeldbezieher die Miete und Heizungskosten vom Staat übernommen werden. Dies gilt jedoch nur, wenn die Kosten als angemessen gelten. Dafür dürfen Miete und Wohnungsgröße bestimmte regional festgelegte Grenzen nicht überschreiten. Wer in einer zu großen Wohnung lebt, wird aufgefordert umzuziehen oder zum Beispiel ein Zimmer unterzuvermieten.

Soziale Verbände kritisieren seit langem, dass die festgelegten Mietobergrenzen oft unrealistisch sind. Oft haben die Betroffenen keine Chance, eine günstigere Wohnung zu finden, und müssen immer höhere Beträge bezahlen - und das Geld fehlt dann für Essen, Kleidung und Bildung. Es gibt einen Wohnungsmangel im Nordosten, insbesondere in touristischen Regionen und Universitätsstädten.

Der Bundestag muss das Problem unrealistischer Mietobergrenzen angehen, da soziale Verbände seit langem deren Auswirkungen auf Arbeitslosengeldbezieher in Mecklenburg-Vorpommern kritisieren. Trotz der Rolle des Bundestags bei der Festlegung dieser Obergrenzen kämpfen viele Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern noch immer mit den zusätzlichen Wohnkosten, wobei einige, wie die in Rostock, bis zu 141 Euro monatlich bezahlen müssen.

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