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2.000 Schweine sterben: Gericht behält sich die Verhängung von Geldstrafen vor

Wegen des Todes von rund 2.000 Schweinen auf einem Nordhausener Mastbetrieb ist ein 28-jähriger Mann vom Gericht verwarnt worden. Das Landgericht Nordhausen behielt sich vor, am Montag ein Bußgeld gegen den ehemaligen Mitarbeiter des Unternehmens zu verhängen. Die Angeklagten müssen 300 Euro an...

Das Bild der blinden Gerechtigkeit. Foto.aussiedlerbote.de
Das Bild der blinden Gerechtigkeit. Foto.aussiedlerbote.de

Prozess - 2.000 Schweine sterben: Gericht behält sich die Verhängung von Geldstrafen vor

Wegen des Todes von rund 2.000 Schweinen auf einem Nordhausener Mastbetrieb ist ein 28-jähriger Mann vom Gericht verwarnt worden. Das Landgericht Nordhausen behielt sich vor, am Montag eine Geldstrafe gegen den ehemaligen Mitarbeiter des Unternehmens zu verhängen. Die Angeklagten müssen 300 Euro an den Tierschutzverein zahlen und bleiben ein Jahr lang straffrei, andernfalls drohen ihnen 80 Tage und je 50 Euro Strafe. Das Gericht traf diese Entscheidung auf der Grundlage einstimmiger Anträge der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung.

Der 28-Jährige wurde wegen Verstoßes gegen Tierschutzgesetze und Sachbeschädigung abgemahnt. Im Sommer 2022 starben etwa 2.000 Schweine, die in fensterlosen Ställen auf einem Masthof gehalten wurden, aufgrund einer defekten Lüftungsanlage. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass der Angeklagte trotz mehrmaligem Ertönen des Lüftungsalarms während seiner Schicht nicht am Tatort erschienen sei. Obwohl er mangels elektrischer Kenntnisse nicht in der Lage war, die Lüftungsanlage zu reparieren, hätte er die Polizei oder die Feuerwehr rufen können.

Die Verteidigung forderte die Staatsanwaltschaft auf, weitere Ermittlungen durchzuführen, um diejenigen vor Gericht zu stellen, die ihrer Meinung nach tatsächlich für das Unternehmen verantwortlich sind.

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Quelle: www.stern.de

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