Auch in Niedersachsen und Bremen sind die Eigenbeiträge für häusliche Pflegebedürftige trotz des neuen Entlastungszuschlags deutlich gestiegen. Nach Einschätzung des Verbands der Ersatzkrankenkassen (vdek) lagen die durchschnittlichen monatlichen Selbstbeteiligungen in Niedersachsen am 1. Januar, dem ersten Jahr zu Hause, bei 2.193 Euro. Das sind 381 Euro mehr als am 1. Januar 2022. In Bremen waren es 2.251 Euro, also 136 Euro mehr als vor einem Jahr.
Landesweit zahlen Pflegebedürftige durchschnittlich 2411 Euro Selbstbeteiligung im Monat – 278 Euro mehr als Anfang 2022. Im Saarland seien 2782 Euro monatlich am teuersten und in Sachsen-Anhalt 1823 Euro am günstigsten, heißt es. Grund für den Anstieg waren laut Verband der Krankenkassen vor allem gestiegene Kosten für Verpflegung und Personal.
Der Entlastungszuschlag steigt mit der Verweildauer zu Hause und dämpft dann die Kostensteigerungen stärker. Selbst bei der höchsten Umlage ab dem vierten Haushaltsjahr stieg die monatliche Umlage in Niedersachsen im Jahresvergleich um 195 auf 1.549 Euro, im Bundesdurchschnitt um 130 auf 1.671 Euro. An der Weser stieg der Betrag um 62 Euro auf 1664 Euro.
Gesamtsummen beinhalten Einzelbeiträge für reine Pflege und Betreuung. Anders als die Krankenkasse übernimmt die Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten. Für die Bewohner fallen außerdem die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in Einrichtungen an.
Seit Anfang 2022 gibt es neben der Leistung der Pflegekasse einen Leistungszuschlag, der mit der Pflegedauer steigt. Lediglich der Anteil der Eigenbeiträge zur reinen Pflege ist zurückgegangen, aber absolut noch gestiegen. Die individuellen Beiträge sinken im ersten Jahr zu Hause um 5 %, im zweiten Jahr um 25 %, im dritten Jahr um 45 % und ab dem vierten Jahr um 70 %.
Allerdings steigen die beitragsreinen Pflegekosten weiter – ohne Zuschläge sind die bundesweiten Durchschnittskosten von 912 € Anfang 2022 auf jetzt 1139 € gestiegen. Hintergrund sind auch höhere Personalkosten. Ab dem 1. September 2022 müssen Einrichtungen Pflegekräfte im Rahmen eines Tarifvertrags oder einer ähnlichen Vereinbarung bezahlen, um Pflegegelder für die Abrechnung verwenden zu können.
“Es ist absolut richtig und richtig, Pflegekräfte fair und angemessen zu bezahlen”, sagt Hanno Kummer, Leiter der vdek-Landesvertretung Niedersachsen. „Die Politik muss auch dafür sorgen, dass das Leben in einem Pflegeheim nicht immer mehr Menschen dazu zwingt, Sozialhilfe zu beziehen.“ Die Pflegereform müsse daher auf Bundesebene erfolgen.
“Niedersachsen kann auch die Bürgerinnen und Bürger entlasten. Wir bitten das Land und das Krankenhaus, die Investitionskosten zu übernehmen”, sagt Kummer. Dies bedeutet Kosten, die für die Instandhaltung von Gebäuden und Anlagen anfallen. Derzeit zahlt ein Niedersachse durchschnittlich 507 Euro pro Monat.
Ulrike Elsner, Präsidentin des Verbandes Alternative Krankenversicherung, hat eine “Gesundheitsreform auf einen Schlag” gefordert. Notwendig ist ein Finanzkonzept mit starken Ankern und dynamischer Steuerförderung. Untersucht wurden Ausgleichsvereinbarungen zwischen Landespflegekassen und Pflegeheimen, wie die Unterlagen zeigen. Die Daten beziehen sich auf Bewohner der Pflegestufen 2 bis 5.