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Zunehmende Beleidigungen gegen Politiker

Seit der Pandemie werden Menschen in politischen Ämtern häufiger beleidigt oder des Schlimmsten beschuldigt. Der Anstieg der Kriminalität ist alarmierend.

Abgeordnete sitzen im Plenarsaal des Thüringer Landtages..aussiedlerbote.de
Abgeordnete sitzen im Plenarsaal des Thüringer Landtages..aussiedlerbote.de

Zunehmende Beleidigungen gegen Politiker

Das gesellschaftliche Klima in Thüringen hat sich noch verschärft: Die Zahl der Drohungen gegen politisch Aktive in Thüringen hat sich in sechs Jahren versechsfacht. Dies war die Antwort des Innenministeriums auf eine kleine Frage des CDU-Innenpolitikers Raymond Walker. Demnach verzeichnete die Polizei im vergangenen Jahr insgesamt 79 Fälle von Beleidigung, Verunglimpfung oder Diffamierung von Politikern. In den Jahren 2017 und 2018 gab es 13 bzw. 14 solcher Verstöße.

Während der Pandemie kam es zu zahlreichen Protesten gegen staatlich verordnete Corona-Schutzmaßnahmen, die Fälle stiegen deutlich an. Nach Angaben des Ministeriums wurden im Jahr 2021 insgesamt 57 solcher Straftaten registriert. „Die immer aggressivere Meinungsäußerung und die ebenso zunehmende Ablehnung anderer Meinungen haben zu einem brutalen Vorgehen in politischen Debatten geführt, was sich auch in einer deutlichen Zunahme der Straftaten nach § 188 StGB widerspiegelt.“ „“, lautete die Antwort.

Bedrohungen für die Demokratie

Offensichtlich hat sich der Austausch politischer Diskurse, die Toleranz gegenüber anderen Meinungen und die Debatte, die der Grundordnung der liberalen Demokratie zugrunde liegen, in den letzten Jahren erheblich verändert. Auch CDU-Politiker Walker hält diese Entwicklung für besorgniserregend und eine große Bedrohung für die Demokratie. „Viele Menschen im Freistaat werden sich in Zukunft die Frage stellen, ob sie sich unter diesen Umständen noch ehrenamtlich in unserer Gesellschaft engagieren möchten.“

In Deutschland gibt es einen eigenen Straftatbestand, § 188 des Strafgesetzbuches, nach dem jeder vor Gericht gestellt werden kann, der eine herausragende Persönlichkeit des politischen Lebens beleidigt oder sich einer Verleumdung oder üblen Nachrede schuldig macht. Wer wegen einer solchen Straftat verurteilt wird, muss wegen Beleidigung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Verleumdung oder Verleumdung im Sinne dieses Absatzes wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft.

Der Wortlaut des Paragraphen macht deutlich, dass dieser auch explizit für Kommunalpolitiker wie Bürgermeister gelten könnte: „Das politische Leben der Menschen erstreckt sich auf die lokale Ebene“, heißt es.

Im Zusammenhang mit Corona-Protesten hinzugefügt

Aus der detaillierten Aufschlüsselung geht auch hervor, dass der starke Anstieg der Fallzahlen mit Protesten gegen die Covid-19-Schutzmaßnahmen zusammenhängt. Von den 57 vor zwei Jahren registrierten Fällen stufte die Polizei 38 in die Kategorie „nicht übertragbar“ ein. Von den 79 Fällen im letzten Jahr fielen 56 in diese Kategorie. Nach dem damals noch gültigen Klassifizierungssystem der deutschen Polizeibehörden wurden alle Straftaten, die nicht eindeutig dem linken oder rechten politischen Umfeld zugeordnet werden konnten, im Phänomenbereich „nicht zuordenbar“ erfasst.

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums steht ein Großteil der im Land registrierten Straftaten im Zusammenhang mit Protesten gegen die Beschränkungen aufgrund der Covid-19-Pandemie. Diese Straftaten machen inzwischen 40,8 % aller politisch motivierten Straftaten aus, heißt es in dem Bericht. Insgesamt registrierte das Bundeskriminalamt im Jahr 2022 knapp 59.000 politisch motivierte Straftaten.

Dieser Phänomenbereich wurde nach massiver Kritik am Begriff „Nicht zuordenbar“ zum 1. Januar 2023 in „Andere Zuordnungen“ umbenannt.

Quelle: www.dpa.com

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