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Zu wenig Klimaschutz: Gericht rügt Bundesregierung

Deutschland hat sich ehrgeizige Klimaziele gesetzt, doch an der Umsetzung mangelt es vor allem im Verkehr und bei Gebäuden. Dem Urteil zufolge muss die Bundesregierung unverzüglich Gegenmaßnahmen ergreifen.

Maskierte Aktivisten, darunter Wirtschaftsminister Habeck (von links), Bauminister Geiwitz,....aussiedlerbote.de
Maskierte Aktivisten, darunter Wirtschaftsminister Habeck (von links), Bauminister Geiwitz, Finanzminister Schulz und Verkehrsminister Wiesing, protestierten vor dem Berliner Oberverwaltungsgericht. Foto.aussiedlerbote.de

Umwelt - Zu wenig Klimaschutz: Gericht rügt Bundesregierung

Wenn diese Klimaregelung umgesetzt wird, könnte sie fast jeden im Land betreffen. Auf Klage eines Umweltverbandes hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Bundesregierung angewiesen, einen Notfallplan für den Verkehrs- und Gebäudesektor umzusetzen, um die Klimaschutzziele bis 2030 zu erreichen.

Man könnte sich Geschwindigkeitsbegrenzungen, den Wegfall steuerlicher Anreize für Diesel- oder Firmenwagen oder eine neue Welle von Gebäudesanierungen vorstellen. Ampeln haben viele kontroverse Themen und kurz nach dem Karlsruher Haushaltsbeschluss gerieten die Ampeln in noch größere Schwierigkeiten.

Nach dem Berliner Klimaurteil haben Sie weiterhin die Möglichkeit, in der nächsten Instanz das Bundesverwaltungsgericht anzurufen. Das wird etwas Ruhe bringen. Doch ob sich SPD, Grüne und FDP auf eine Anfechtung des Berliner Urteils einigen würden, war am Donnerstag unklar. Vor allem die Grünen wollen einen schnelleren Klimaschutz. „Das Gericht hat der Berufung ausdrücklich stattgegeben. Sobald das Urteilsergebnis schriftlich feststeht, wird die Bundesregierung das Urteil und seine Begründung eingehend prüfen und das weitere Verfahren prüfen“, erklärte der Minister des Repräsentantenhauses, Robert Habeck (Grüne). Wirtschaft. Das ARD-Hauptstadtstudio zitierte jedoch Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) mit der Aussage, dass die Regierung rechtliche Schritte einleiten werde.

Klimaziele für Verkehr und Gebäude wurden auseinandergerissen

Das geltende Klimaschutzgesetz legt für jeden Sektor jährliche Ziele fest, um schädliche Treibhausgase zu reduzieren. Sollten einzelne Dienststellen diese Anforderungen nicht erfüllen, muss die zuständige Behörde gemäß § 8 des Gesetzes durch einen Sofortplan Abhilfe schaffen. In den Jahren 2021 und 2022 werden die Transport- und Bauziele auseinandergerissen. Bisher konnte ein Konsens erzielt werden.

Das Oberverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass die Bundesregierung zusätzliche Maßnahmen ergreifen muss, um ihre Klimaziele für 2024-2030 sicher zu erreichen. Die Vorsitzende Richterin Ariane Holle erklärte in der mündlichen Verhandlung, dass die Regierung den Klimaschutzplan im Oktober 2023 wegen der zu hohen Emissionswerte ergänzt habe. Aber: „Der aktuelle Plan und der Klimaschutzplan sind zwei verschiedene Instrumente“, sagt Holler.

Der Vorsitzende Richter sagte, der aktuelle Plan sei darauf ausgelegt, konkrete Antworten auf Zielverfehlungen zu geben, um sicherzustellen, dass diese in den kommenden Jahren erreicht werden. Das Gericht wies das Argument der Bundesregierung zurück, die Klage sei unzulässig.

Es wurde eine Reform umstrittener Bestimmungen vereinbart

Die Situation ist kompliziert, weil sich die Ampel im Frühjahr darauf geeinigt hat, Bedingungen zu ändern, die derzeit vor Gericht umstritten sind. Künftig werden Jahresziele nicht mehr für jede Branche verpflichtend sein. Wenn beispielsweise die Versandstandards nicht eingehalten werden, sollte es für das nächste Jahr keine Notfallpläne geben. Vielmehr zählt nur die Einhaltung der gesamten Klimaschutzziele. Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Das ist ein Rückgang um 40 % im letzten Jahr.

Die Reform des Klimaschutzgesetzes ist noch unentschlossen und umstritten. Politiker der SPD und der Grünen erhoben in erster Lesung Einwände. Nun könnte diese Novelle auf Eis liegen. Die Grünen-Klimapolitikerin Lisa Badum sagte am Donnerstag: „Neue Klimaschutzgesetze kann es nur geben, wenn es einen gründlichen und rechtsgültigen TÜV gibt.“ Grünen-Verkehrspolitiker Stefan Gelbhaar wird nach dem Urteil aufgefordert, unverzüglich zu einer Urteilsverkündung zu kommen die erforderlichen Pläne.

Kläger sehen erhöhten Klimaschutz

Die Kläger sahen nach dem Urteil auch Druck auf die Regierung. Jürgen Resch, Geschäftsführer des Deutschen Umweltbundesamtes, sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass das Urteil mit der Eröffnung der Weltklimakonferenz in Dubai zusammenfiel. „Das ist eine ganz klare Aufforderung, Maßnahmen nicht durch weitere Ausflüchte zu verhindern“, sagte Resch. Mit einer Reform des Klimaschutzgesetzes und dessen Änderung durch die Bundesregierung sei nicht zu rechnen. „Nein, Deutschland muss jetzt ein Zeichen setzen.“

Ähnlich äußerte sich auch der Umweltverband BUND, der ebenfalls die Klage eingereicht hatte. „Gerichte stärken den Klimaschutz“, sagte Antje von Broock, Geschäftsführerin des Verbandes. Der Anwalt der Kläger, Remo Klinger, räumte ein, dass die Berufung die Wirksamkeit des Berliner Urteils verzögern würde. „Ich hatte zunächst damit gerechnet, dass die Bundesregierung Berufung einlegen würde“, sagte Klinger. Er hofft aber auch, vor dem Bundesverwaltungsgericht Erfolg zu haben.

Doppelt so groß wie Karlsruhe

Selbst wenn die Bundesregierung diesem Urteil widerspruchslos zustimmt, wird es schwierig. Erst kürzlich hat das Bundesverfassungsgericht 60 Milliarden Euro in die COVID-19-Hilfskreditermächtigung des Klima- und Transformationsfonds umgewidmet und diese für ungültig erklärt. Jetzt klaffen milliardenschwere Lücken in der Finanzplanung, wichtige Projekte stehen vor dem Scheitern und Ampeln suchen nach einem Ausweg.

Allerdings gibt es auch in Karlsruhe Klimaschutzauflagen. Im Jahr 2021 sagte das Bundesverfassungsgericht im Wesentlichen: Die Politik muss sich stärker für die Einhaltung der Klimaziele einsetzen und Maßnahmen zur Emissionsreduzierung dürfen nicht auf Kosten der jüngeren Generationen verzögert werden. Deshalb verschärfte die damalige Koalitionsregierung aus EU und Sozialdemokraten die Klimaschutzgesetze.

Den Zusammenhang zwischen dem Klimabeschluss und dem Haushaltsbeschluss zeigte eine Stellungnahme von Katharina Dröge, Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion: Sie hat einen per Gesetz neu eingerichteten Sonderfonds für den Klimaschutz ins Leben gerufen, um den Klimaschutz insbesondere im Verkehrs- und Bausektor zu beschleunigen .

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Quelle: www.stern.de

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