Nach der Erdbebenkatastrophe in der Türkei wollen nach Angaben des Frankfurter Hauptzollamts zunehmend Privatleute Spendengelder in die betroffenen Regionen bringen. Allerdings beachten nicht alle dabei die auch für diese Spenden geltenden Vorschriften, sagte ein Sprecher am Donnerstag. Die Anmeldepflicht für Barmittel ab einem Betrag von 10.000 Euro gelte nämlich auch für Spendengelder.
Reisende müssen bei der Ausreise die Anmeldepflicht bei einer Zollstelle vor Betreten des Luftsicherheitsbereichs erfüllt haben, hieß es. Bei der Anmeldung sollten Unterlagen bereitgehalten werden, aus denen die Herkunft, der Verwendungszweck sowie die wirtschaftlich berechtigte Person hervorgehen. Andernfalls kann es teuer werden: Für nicht angemeldete Barmittel drohen Bußgelder bis zur Höhe von einer Million Euro. Vordrucke und Informationen gebe es im Internet und bei jeder Zolldienststelle.
Hilfslieferungen für die vom Erdbeben in der Türkei und in Syrien betroffenen Regionen werden derzeit den Angaben zufolge «mit äußerster Priorität» abgefertigt.