Im Wirecard-Prozess in München weigerte sich das Gericht, das Verfahren um Deutschlands größten Bilanzskandal seit 1945 einzustellen. Der Vierte Strafsenat des 1. Landgerichts München hat am Mittwoch Suspendierungsanträge von Verteidigern des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Markus Braun und Anwälten des ehemaligen Wirecard-Chefbuchhalters abgelehnt.
Wie der Vorsitzende Markus Födisch am zehnten Verhandlungstag erklärte, stellten die Richter keine schwerwiegenden Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit fest. “Wirksame Verteidigung” wurde nicht kompromittiert.
Der Verteidiger warf der Staatsanwaltschaft München vor, die Verteidigung in der Folge mit zehntausenden Seiten an Akten und Schriftstücken zu überhäufen, dem Rechtsanwalt dagegen wichtige Unterlagen vorzuenthalten. Brauns Verteidiger Alfred Dierlamm sagte, ein rechtsstaatliches Verfahren sei unter diesen Umständen unmöglich.
Braun, ehemaliger Chefbuchhalter von Dubai und ehemaliger Geschäftsführer von Wirecard, wurde von einer Geschäftsbande wegen Betrugs angeklagt. Sie sollen laut Anklage die Bilanzen von Zahlungsdienstleistern gefälscht und kreditgebenden Banken seit 2015 3,1 Milliarden Euro gekostet haben.