Der Windpark Butendiek bei Sylt darf vorerst weiter Strom liefern. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, wurde ein Eilantrag des Naturschutzbundes (Nabu) beim Verwaltungsgericht Köln auf Einstellung des Betriebs des Offshore-Windparks abgelehnt. Die Entscheidung kann beim Oberverwaltungsgericht Münster angefochten werden.
Hintergrund des Antrags ist die Freistellung einer in der Nordsee in Betrieb befindlichen Anlage mit 80 Windkraftanlagen 35 Kilometer nahe der Insel Sylt durch das Bundesamt für Naturschutz. Das Bundesamt sieht das Vogelschutzgebiet Ostdeutscher Lorbeer aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse zu bestimmten Vögeln, wie beispielsweise Seetauchern, als stark geschädigt an, priorisiert jedoch das öffentliche Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung.
Richtig, wie das Verwaltungsgericht jetzt entscheidet. „Denn der deutsche Gesetzgeber regelt durch eine Vorschrift des am 1. Januar 2023 in Kraft tretenden Windenergie-auf-See-Gesetzes, dass die Errichtung von Offshore-Windenergieanlagen im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt“, begründete das Gericht die Entscheidung. Eine ebenfalls ab 1. Januar geltende EU-Verordnung besagt zudem, dass solche Interessen Vorrang haben.
Die Einschätzung des Gerichts, ob Nabu im Rechtsstreit obsiegen wird, ist nicht schlüssig. Für die Anlage, die 2002 genehmigt und 2014 und 2015 gebaut wurde, fehlt möglicherweise eine Folgenabschätzung für Naturschutzgebiete nach EU-Normen. Weitere Nabu-Verfahren rund um den Windpark sind beim Oberverwaltungsgericht Hamburg und beim Bundesverwaltungsgericht anhängig.