Anfang nächsten Jahres stehen unvermeidliche Änderungen im Haushalt der Deutschen an. Versicherungsgesellschaften, die Bundesregierung und andere Organisationen planen oft Änderungen zu Beginn des Jahres.
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Auch für die Menschen gibt es 2024 einige Änderungen. Man sollte sich darauf vorbereiten, um keine Überraschungen zu erleben.
Welche Änderungen erwarten die deutschen Haushalte 2024
Wie die Bundesregierung angekündigt hat, müssen Hausbesitzer ab Januar 2024 neue Heizungssysteme betreiben, bei denen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie genutzt wird. Diese Anforderung gilt vorerst nur für neue Systeme. Es besteht keine Verpflichtung zum Austausch bestehender Heizungssysteme.
Bestimmte schädliche Substanzen, sogenannte "PFAS", sind unter anderem in Schaumlöschern enthalten. Diese "PFAS" werden ab 2024 verboten. In diesem Fall müssen alte Feuerlöscher ersetzt werden. Wer einen solchen Feuerlöscher zu Hause hat, sollte ihn entsorgen.
Wie im "Zentrum für Brandschutz" erklärt wird, gibt es mehrere Möglichkeiten, alte Feuerlöscher zu entsorgen.
Eine Option ist, sie einfach an einer lokalen Recyclingstelle abzugeben. In den meisten Fällen werden Feuerlöscher gegen eine geringe Gebühr angenommen.
Alternativ können alte Feuerlöscher über lokale spezialisierte Brandschutzunternehmen entsorgt werden. Oft kann man dort einen Feuerlöscher nur beim Kauf eines neuen abgeben.
Welche Änderungen erwarten die deutschen Haushalte 2024? Die Installation von Rauchmeldern in Neubauten gilt bereits in allen Bundesländern Deutschlands als verpflichtend. In den meisten Regionen ist die Installation von Rauchmeldern in bestehenden Gebäuden nun ebenfalls verpflichtend. Nur in Sachsen müssen Hausbesitzer bis zum 31. Dezember 2023 eine Modernisierung durchführen.
Ab 2024 werden Rauchmelder auch für alle Haushalte in Sachsen verpflichtend. Haushalte, die die Geräte noch nicht installiert haben, sollten dies tun, auch in anderen Bundesländern.
In Baden-Württemberg und Hessen müssen viele Rauchmelder spätestens bis zum 31. Dezember 2024 ersetzt werden. Zehn Jahre, nachdem die Rauchmelderpflicht auf bestehende Gebäude ausgedehnt wurde, haben sie die maximal zulässige Nutzungsdauer gemäß "DIN 14676-1" erreicht.