Viele fragen sich, ob die Weitergabe ihrer Parkberechtigung an andere Fahrer möglich ist. Das Problem ist, dass die Parkplatzsuche oft problematisch und stressig für Fahrer sein kann, besonders in Großstädten. Um zusätzlichen Ärger zu vermeiden, ist es nützlich, häufige Parkfehler zu kennen.
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Manchmal passiert es, dass ein Ausweis für eine zeitlich begrenzte Parkdauer ausgestellt wird, aber am Ende bleiben noch einige Minuten oder sogar Stunden übrig. Dann stellt sich die Frage: Kann man ihn einfach an die nächste Person weitergeben, die in diesem Bereich parken möchte?
Weitergabe Ihrer Parkberechtigung an andere Fahrer: Welche Regeln und Einschränkungen gelten
Tatsächlich, laut Bernd Schening, einem Experten für Verkehrsrecht, ist es erlaubt, ein noch gültiges Parkticket an die nächste Person weiterzugeben.
Das Ticket berechtigt zur Nutzung der Parkplätze auf öffentlichen Parkplätzen nur für eine bestimmte Zeitdauer.
Es ist nicht an das Auto des Käufers gebunden, so dass es leicht von der nächsten Person verwendet werden kann. In diesem Fall muss nur derjenige vorsichtig sein, der das Ticket von jemand anderem annimmt und verwendet.
Je nachdem, wie lange das Ticket noch gültig ist und wie lange der Parkplatz genutzt wird, muss der Fahrer möglicherweise sofort ein zweites Ticket nehmen. Dies ist notwendig, wenn das Auto für eine längere Zeit geparkt werden soll, als auf dem übergebenen Ausweis verbleibt.
Nach Angaben des Verkehrsrechtsexperten verhält es sich mit privaten kostenpflichtigen Parkplätzen anders:
Aus rein rechtlicher Sicht wird zwischen dem Käufer des Tickets und dem Betreiber des Parkplatzes ein "zivilrechtlicher Mietvertrag" geschlossen, aus dem Rechte und Pflichten zur Nutzung des Parkplatzes entstehen.
In diesem Zusammenhang ist die Weitergabe des Tickets offiziell verboten. Um festzustellen, ob der Parkplatz privat oder kommunal ist, sollten Fahrer immer auf Informationstafeln oder die Nutzungsbedingungen des Tickets achten.
Leichtfertigkeit im Umgang mit illegalen Parkvorgängen sollte vermieden werden, da die Strafen hoch sein können. Laut "bussgeld-info" wird für das Überschreiten der Parkzeit um nur 30 Minuten ohne Parkscheibe oder Ticket eine Gebühr von 20 Euro erhoben, und für jede zusätzliche halbe Stunde weitere 5 Euro.