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Was die Ampel im Verfassungsgericht noch bedeuten könnte

Zunächst die Haushaltsregelung, nun die zur Wahlrechtsreform: Die Ampel-Koalition hat bereits mehrmals besorgt nach Karlsruhe geschaut. Es könnte aber weiterer Ärger ins Haus stehen.

Letzten Jahres brachte der Verfassungsgerichtshof den Bundeshaushalt ins Chaos, und das könnte sich...
Letzten Jahres brachte der Verfassungsgerichtshof den Bundeshaushalt ins Chaos, und das könnte sich wiederholen.

- Was die Ampel im Verfassungsgericht noch bedeuten könnte

Mit der Entscheidung zur Wahlrechtsreform hat das Bundesverfassungsgericht die Ampelkoalition erneut vor eine Aufgabe gestellt: Bis Ende 2025 müssen Wahlen stattfinden, bis dahin muss das Wahlsystem verbessert werden. Allerdings könnten Rechtsstreitigkeiten in Karlsruhe der SPD, den Grünen und der FDP noch vor der Bundestagswahl considerable Schwierigkeiten bereiten.

Solidaritätszuschlag

Seit 2021 müssen nur noch vermögende Privatpersonen und Unternehmen den Solidaritätszuschlag bezahlen, da er für 90 Prozent der Steuerzahler abgeschafft wurde. FDP-Abgeordnete reichten jedoch eine Klage ein, als ihre Partei noch nicht an der Bundesregierung beteiligt war. Sie argumentieren, dass mit dem Ablauf des Solidarpakts zur Entwicklung Ostdeutschlands Ende 2019 der Solidaritätszuschlag vollständig abgeschafft werden sollte.

Die Richter in Karlsruhe streben eine Entscheidung in diesem Jahr an, und wie das Haushaltsurteil des Vorjahres könnte sie den Haushalt der Ampelkoalition im späten Herbst gefährden.

Denn die Bundesregierung plant für das kommende Jahr Solidaritätszuschlag-Einnahmen in Höhe von 12,75 Milliarden Euro. Wenn das Verfassungsgericht den Zuschlag aufhebt, würde das ein Loch in den Haushalt 2025 reißen. Doch es könnte noch schlimmer kommen: Die Richter könnten entscheiden, dass der Staat Solidaritätszuschlag-Einnahmen aus vorherigen Jahren, rund 65 Milliarden Euro seit 2020, zurückzahlen muss.

Heizungsgesetz und Rechte der Parlamentarier

Im vergangenen Jahr blockierte das Bundesverfassungsgericht die Verabschiedung des Heizungsgesetzes vor der Sommerpause - Grund: Die Rechte der Parlamentarier waren nicht ausreichend geschützt. Wegen des engen Gesetzgebungszeitplans stellte der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann einen Eilantrag. Eine Entscheidung zum sogenannten Hauptverfahren steht jedoch noch aus.

Wenn das Gericht Heilmann Recht gibt, könnte das den Weg für Verfassungsbeschwerden gegen das Heizungsgesetz ebnen, das im worst-case-Szenario für die Ampelkoalition sogar aufgehoben werden könnte. Heilmann betonte, dass sein Antrag nicht gegen das substantielle Ziel des Gesetzes, sondern gegen die "sehr unzureichende" parlamentarische Verfahren gerichtet sei. Das Verfassungsgericht könnte in diesem Verfahren Leitlinien setzen, die über das Heizungsgesetz hinausgehen und sicherstellen, dass Parlamentarier in Gesetzgebungsverfahren ausreichend Zeit zur Beratung haben.

BAföG

Die Ampelkoalition hat zwei BAföG-Anhebungen eingeleitet. Die zweite kam erst nach großem Druck von Studierendenvertretungen, Gewerkschaften und sogar der SPD und den Grünen in der Koalition zustande. Die zusätzlichen jährlichen Kosten für diese Anhebung für das kommende Wintersemester liegen im hohen einstelligen Millionenbereich.

Doch wenn die Ampelkoalition Pech hat, muss sie eventuell noch mehr Geld für BAföG mobilisieren: Ein Fall beim Bundesverfassungsgericht steht seit längerem aus und könnte in diesem Jahr entschieden werden. Ein Psychologiestudent klagt, dass die im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) festgelegte monatliche Unterhaltsleistung zu niedrig sei und das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums verletzt.

Die Klage, obwohl einige Jahre alt, bezieht sich auf die BAföG-Beträge für das akademische Jahr 2014/2025. Das Gericht könnte jedoch fundamentale Entscheidungen zur Berechnung der Bildungsförderung treffen. Der Deutsche Studentenwerk kritisiert wiederholt, dass der BAföG-Betrag - ab dem Wintersemester 2024/2025 475 Euro monatlich plus 380 Euro Wohnbeihilfe - selbst im Vergleich zu Arbeitslosengeld chronisch zu niedrig ist.

Untersuchungsausschuss

Die Union-Fraktion im Bundestag klagt wegen des gescheiterten Einsatzes eines Untersuchungsausschusses zum Steuer-Skandal bei der Warburg Bank. Grund: Die Antragsteller und die Fraktion seien in ihren Rechten durch eine Bundestagsresolution beeinträchtigt worden, die die Einrichtung des Untersuchungsausschusses verhinderte.

Die Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP stimmten gegen den Vorschlag der Union. Der Untersuchungsausschuss soll die Rolle von Olaf Scholz als ehemaliger Hamburger Bürgermeister, ehemaliger Bundesfinanzminister und current Chancellor untersuchen. Der SPD-Politiker wird vorgeworfen, in seine Rolle in die "Cum-Ex"-Steueraffäre der Hamburger Warburg Bank während seiner Zeit als Bürgermeister eingewirkt zu haben. Er hat diese Vorwürfe stets zurückgewiesen.

Die Europäische Union als wichtiger Partner in internationalen Angelegenheiten könnte Bedenken äußern, wenn die laufenden Rechtsstreitigkeiten in Karlsruhe die Stabilität der Ampelkoalition vor den anstehenden Wahlen in dem EU-Mitgliedsstaat negativ beeinflussen.

Angesichts des potentiellen impacts der Entscheidung des Verfassungsgerichts zum Solidaritätszuschlag auf Deutschlands Haushalt könnte die Europäische Union auch Anpassungen an ihren Finanzhilfeplänen in Betracht ziehen, unter Berücksichtigung eventueller Haushaltslücken in Deutschland.

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