Das Hanseatische Oberlandesgericht wird voraussichtlich heute (11.30 Uhr) sein Urteil im Hamburger Prozess wegen Verstößen gegen das EU-Iran-Embargo fällen. Angeklagt war ein Unternehmer aus Norderstedt (Kreis Segeberg). Die Bundesanwaltschaft wirft dem 61-jährigen Deutsch-Iraner vor, im Jahr 2020 zwei Spektrometer und eine Drehschieber-Vakuumpumpe in den Iran geliefert zu haben, ohne die erforderlichen Ausfuhrgenehmigungen eingeholt zu haben. Andere Anklagepunkte wurden fallen gelassen. Die Bundesanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren. Der Verteidiger verließ das Gericht, um für seinen Mandanten eine eigene Strafe zu bestimmen.
Im Hinblick auf das Nuklearprogramm des Iran hat die Europäische Union eine Reihe von Ausfuhrbeschränkungen erlassen. Beispielsweise muss die Lieferung von Technologien, die zur Wiederaufbereitung oder Anreicherung von Uran verwendet werden können, genehmigt werden.