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Wahlrecht: Mit 16 Jahren kann man Stadtrat werden

In Baden-Württemberg sollen nach der nächsten Kommunalwahl auch 16-Jährige als gewählte Gemeinde-, Gemeinde- und Kreisräte wählen und mitreden können umfasst auch das Wahlrecht ab 16 Jahren. Mit solchen Reformen geht Baden-Württemberg bundesweit neue Wege. Das Gesetz soll im März fertiggestellt und bereits bei den Kommunalwahlen 2024 umgesetzt werden.

Bereits ab 16 Jahren können Jugendliche an Kommunalwahlen teilnehmen, das sogenannte aktive Wählen. Allerdings dürfen sie bisher nicht selbst kandidieren (passives Wahlrecht).

Außerdem sollen Bürgermeister nicht erst mit 25, sondern bereits mit 18 wählbar sein. Gleichzeitig entfällt die bisherige Höchstaltersgrenze von 67 Jahren für Kandidaten ebenso wie die Vorgabe, dass Bürgermeister spätestens mit 73 in den Ruhestand gehen müssen, auch wenn ihre Amtszeit noch nicht abgelaufen ist.

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