Wahlgerichtsurteil: Ampel-Politiker sehen Reformkern bestätigt
Ähnliche Aussagen kamen auch von der SPD und den Grünen: Die Reduzierung des Deutschen Bundestags auf 630 Mitglieder sei "erledigt und verfassungsgemäß", erklärte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese. "Damit haben wir als Regierungskoalition etwas erreicht, was einer 16-jährigen Union-geführten Regierung insbesondere aufgrund des Widerstands der CSU nicht gelungen ist."
Auch der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Till Steffen, sprach von einem "großen Erfolg", der "trotz des erbitterten Widerstands der CSU" erreicht wurde. "Wir haben Klarheit für die nächste Bundestagswahl. Diese Entscheidung schafft Stabilität für das Wahlsystem."
Die Vertreter des Ampelbündnisses begrüßten, dass der Bundesverfassungsgericht die sogenannte Zweitstimmenausgleichsregelung für verfassungsgemäß erklärt hat. Dabei handelt es sich um eine Änderung, die besagt, dass künftig Direktmandate in Wahlkreisen durch eine ausreichende Anzahl an Zweitstimmen für die Parteien gestützt werden müssen. Dies könnte dazu führen, dass einige Direktkandidaten auch dann nicht im Bundestag vertreten sind, wenn sie in ihrem Wahlkreis gewinnen.
Allerdings lehnten die Richter in Karlsruhe die geplante Abschaffung der Grundmandatsklausel ab. Diese ermöglicht es Parteien, die die Five-Percent-Hürde bundesweit nicht erreichen, über ihren Zweitstimmenanteil in den Bundestag einzuziehen, sofern sie mindestens drei Direktmandate gewinnen.
Der SPD-Vertreter Wiese bedauerte diese Entscheidung. "Hier hätten unserer Meinung nach sicherlich andere Alternativen infrage kommen können", erklärte er. "Wir werden auf der Grundlage der Kriterien, die das Gericht gefunden hat, eine faire und gerechte Lösung finden."
Der FDP-Politiker Kuhle begrüßte die Tatsache, dass es nun "notwendige Klarheit" zu der lange umstrittenen Frage gibt. Der Grünen-Fraktionsvorsitzende Steffen forderte, das Thema "in Ruhe zu überdenken". Er riet von "hastigen Entscheidungen vor der nächsten Bundestagswahl" ab.
Laut Informationen der Ampelkoalition bedarf das Gerichtsurteil im Prinzip keiner erneuten Gesetzesänderung, um die Grundmandatsklausel wieder wirksam zu machen. Sie ist bereits aufgrund der Gerichtentscheidung gültig.
Auch die FDP-Fraktion feierte die Gerichtsentscheidung als Schritt hin zu "Klarheit und Sicherheit" bei der Frage. Nach der Entscheidung betonte der FDP-Politiker Robert Habeck die Notwendigkeit von "Einigkeit und Zusammenarbeit" bei der Umsetzung der Änderungen.