VGH begründet Demoverbot mit Motto „Ausreden“
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel begründete sein Verbot am Freitag nach wiederholten Auseinandersetzungen bei Demonstrationen in der Nacht des Holocaust-Gedenkens in Frankfurt. Die Konferenz am Donnerstagabend stand unter dem Motto „Kein Faschismus mehr – Erinnerung an die Nacht des Holocaust und Bekämpfung des Antisemitismus“. Allerdings sagte VGH am Freitag, das Motto sei „nur eine Fantasie“.
Der Beschwerdeführer organisierte eine pro-palästinensische Demonstration in Berlin, die zu Unruhen führte. Sie hat strafrechtlich relevante Äußerungen zum Nahostkonflikt gemacht und die Verbrechen der Hamas befürwortet. Ankündigungen der Demo in den sozialen Medien deuteten zudem darauf hin, dass sie nicht zum Gedenken an die Nacht des Holocaust gedacht sei. Dadurch ist mit Kriminalität zu rechnen und die öffentliche Sicherheit ist gefährdet.
Nach Angaben der Polizei blieb alles ruhig. In der Spitze waren 25 Teilnehmer vor Ort. Es gab keine Reden, Fahnen oder Plakate zum Thema Strafrecht. Als das Verbot beschlossen wurde, war das Treffen bereits aufgelöst. Nach dieser Entscheidung setzte die VGH das ursprüngliche Verbot der Stadt durch. Unterdessen hob das Frankfurter Verwaltungsgericht das Verbot auf.
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