Das Hessische Landesverwaltungsgericht in Kassel hat am Dienstag entschieden, dass
im Zuge des Ausbaus der A66 östlich von Frankfurt
der Fechenheimer Forst teilweise gerodet werden darf. Der Eilantrag der Naturfreunde Deutschlands wurde nach einer Verschiebung, wie der Gerichtssprecher mitteilte, gemäß der Entscheidung des Zweiten Senats abgewiesen.
Konzern begründete seine Ansprüche mit geschützten Eichenkäfern und behauptete methodische Mängel Gutachten bewilligt Teilliquidation. Gerichtsentscheidungen können nicht angefochten werden.
Allerdings kann nach Ansicht des Richters nicht davon ausgegangen werden, dass der Eichenbock auch andere Baumarten als Eichen als Brutbäume auswählt, weshalb es angebracht ist, auch Wälder dieser Käferpopulation in anderen Laubgehölzen auszuwählen Bäume in Füschenheim. Das Gericht konnte das Risiko von Wurzelschäden aufgrund eines zu geringen Sicherheitsabstands zu potenziell brütenden Bäumen auf der Baustraße, die zu Baumsterben und Schäden durch Larven im Baum führen könnten, nicht feststellen. Auch andere Argumente von Naturliebhabern wurden zurückgewiesen.
Im Frankfurter Osten dürfen beim geplanten Ausbau der A66 und des Riederwaldtunnels insgesamt rund 1.000 Bäume gefällt werden. Umweltschützer besetzen das zu säubernde Gelände. Ursprünglich war mit einem Beginn in der vergangenen Woche gerechnet worden, auch wenn die Polizei aus taktischen Gründen keine Angaben zum zeitlichen Ablauf des Einsatzes gemacht hat. Ein Polizeisprecher sagte am Montag, über den Eilantrag solle vor der Evakuierung gerichtlich entschieden werden.
Der Weiterbau der A66 und ihre Anbindung an die A661 mit dem geplanten Tunnel wird seit den 1980er Jahren in Frankfurt intensiv diskutiert.