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Versenden von Nacktfotos: Warnung für Kinder und Jugendliche

Jugendlicher mit Smartphone
«Seit Jahren steigen die Fallzahlen bei der Verbreitung von kinder- und jugendpornografischen Inhalten durch Kinder und Jugendliche selbst», erläutert Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD).

Mit der neuen Kampagne #dontsendit warnt das Bundeskriminalamt Kinder und Jugendliche davor, Nacktfotos von sich über Messaging-Dienste oder soziale Netzwerke zu versenden. Das könne schwerwiegende strafrechtliche Folgen haben, teilte das Bundesinnenministerium in Berlin mit.

„Dieses Phänomen spielt eine wichtige Rolle bei der Kriminalisierung von Kinder- und Jugendpornografie“, erklärte die Abteilung. Abteilung. In der Polizeilichen Kriminalstatistik 2022 waren mehr als 40 % der Tatverdächtigen unter 18 Jahre alt. „Nicht senden“ bedeutet „Nicht senden.“

Kein Schulspaß

„Das Versenden von Nacktfotos macht nie Spaß in der Schule, kann aber schlimme Folgen haben.“ erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Viele Kinder und Jugendliche sind sich der damit verbundenen Gefahren nicht bewusst. „Die Zahl der Fälle, in denen Kinder und Jugendliche selbst Kinder- und Jugendpornografie verbreiten, nimmt seit einigen Jahren zu“, erklärte Feather. „Das müssen wir durch Aufklärung und Prävention verhindern.“

Experten warnen, dass solche Aufnahmen von anderen weitergeleitet und veröffentlicht werden könnten. Neben der eigenen Familie können diese Fotos auch von Freunden, Nachbarn, Lehrern oder zukünftigen Arbeitgebern gefunden werden. „Dies kann zu Mobbing in der Schule oder am Arbeitsplatz, zu Verleumdungen in sozialen Medien oder zu anderen Konsequenzen führen.“

Verbreitungwird bestraft

Wenn die Kinderhygiene im Ministerium liegt erklärt, dass Nacktfotos oder -videos von Personen unter 14 Jahren Kinderpornografie darstellen. Wer eine solche Aufzeichnung anfertigt, versendet, empfängt, weiterleitet oder speichert, begeht eine Straftat. „Seit Sommer 2021 ist dies eine Straftat.“ Auch jugendpornografische Abbildungen von Jugendlichen unter 18 und über 14 Jahren können strafrechtliche Konsequenzen haben.

Der Deutsche Richterbund begrüßte dieses Ereignis und forderte die Bundesregierung auf, die „überhöhten Strafen für Kinderpornografie“ schnellstmöglich zu korrigieren. „Mittlerweile häufen sich Hilferufe von Lehrern und Eltern, die in Unterrichtschats Fälle von Kinderpornografie entdecken und diese in gutem Glauben melden wollen, sich dadurch aber der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen“, sagte Commonwealth-Geschäftsführer Swine. Rebain . Darüber hinaus landen viele Fälle, die keine Strafverfolgung verdienen, vor Strafgerichten.

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