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Verschiedene Ministerien haben unterschiedliche Vorschriften für Hunde

Hund im Büro? NRW-Ministerien und ihre Regeln
Hund Pepe liegt neben den Füßen seines Besitzers.

Staatliche Behörden gehen sehr unterschiedlich mit Hunden am Arbeitsplatz um. Das ist das Ergebnis einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur. Während beispielsweise das Innenministerium die Hundehaltung als „vereinbaren Teil von Beruf und Privatleben“ und damit als „wichtiges Mittel zur Mitarbeiterbindung“ ansieht, verbieten viele andere Ministerien und das Kanzleramt des Landes Haustiere.

Im Gottesdienst sind Tiere wie Blindenhunde in allen Häusern sowie im Staatshaus erlaubt. Aber das ist oft das Ende. Nur die Ministerien für Inneres, Finanzen, Inneres, Umwelt und Wissenschaft gestatten die Mitnahme Ihres Haustiers zur Arbeit.

Einige Ministerien begründen ihr Hundeverbot mit Ängsten oder Allergien anderer Mitarbeiter. Im Fall des Landwirtschaftsministeriums verbieten Vermieter allen Mietern einfach die Haltung von Haustieren.

Die Behörden verfolgen nicht, wie viele Tiere ein- und ausgehen. Das Innenministerium hat einen Oberherrn: Laut einem Sprecher bringt Staatssekretär Lorenz Barr „von Zeit zu Zeit die Familienhündin Donna, einen älteren Beagle, ins Innenministerium.“

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