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Verfassungsgericht weist Klage der AfD gegen Corona-Rat ab

Justitia
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand.

Das Verfassungsgericht Brandenburg hat eine Klage der AfD-Bundestagsfraktion gegen den Corona-Untersuchungsausschuss des Landtags weitgehend abgewiesen. In nur einem von mehreren Anträgen im Organstreitverfahren habe das Gericht entschieden, dass der Vorstand die Rechte einer Minderheit verletzt habe, hieß es in der Mitteilung vom Montag. Fünf Beweisanträge und einen Bußgeldantrag von drei AfD-Mitgliedern lehnte der Ausschuss mit Stimmenmehrheit ab.

Der umstrittene Mikrobiologe Sucharit Bhakdi, der Corona-Maßnahmen kritisch gegenübersteht, soll auf Wunsch der AfD Masken als Schutz darstellen. Die Mehrheit des Ausschusses lehnte dies ab, da sie den Gutachter nicht für geeignet hielten. Ein Verfassungsrichter entschied jedoch, dass die Entscheidung nicht gut begründet sei.

Dagegen lehnte der Oberste Gerichtshof des Landes Brandenburg den Antrag der AfD ab, stellte die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie den damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und den bayerischen Staatskanzler Markus Söder (CSU) in Frage . Die AfD beschäftigt sich mit dem Verlauf der Ministerpräsidententreffen und deren Auswirkungen auf das Handeln der rot-schwarz-grünen Landesregierungen. Die Richter stellten fest, dass die Gründe für den Beweisantrag der Ausschussmehrheit nicht mehr in den Bereich des Ermittlungsauftrags fallen, nicht außerhalb ihrer Beurteilung liegen.

Die Jury lehnte auch Fragen von Christiane Woopen, Vorsitzende der Europäischen Ethikkommission, ab. AfD-Bundestagsfraktion hat Verletzungen ihrer Minderheitenrechte nicht hinreichend aufgezeigt. Das Gericht bestätigte auch den Mehrheitsbeschluss des Ausschusses, einen Bußgeldantrag gegen einen Sachverständigen abzuweisen, der ein Gutachten aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt hatte. Die Richter entschieden, dass weder der Ausschuss noch sein Vorsitzender die Geldstrafe festsetzen könnten.

Die AfD-Bundestagsfraktion will gemeinsam mit den Landesparlamentsausschüssen hinterfragen, ob Eingriffe in den krisenpolitischen Prozess der Landesregierung verhältnismäßig sind und helfen, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Sie hält diese Maßnahmen für unverhältnismäßig. Hier geht es um die Pandemiezeit bis September 2020. Ein weiterer Corona-Untersuchungsausschuss ist bereits am Werk.

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