Verbotene Karnevalskostüme in Deutschland sollten bekannt sein. Wenn Requisiten von Schusswaffen, die oft als Requisiten für bestimmte Verkleidungen verwendet werden, zu sehr echten Waffen ähneln, fallen sie unter die Kategorie sogenannter simulierter Waffen.
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Gemäß §42a des deutschen Waffengesetzes gilt das Tragen von Waffen in öffentlichen Orten als Ordnungswidrigkeit. Dafür kann eine Strafe von bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Ein Grund für das Verbot besteht darin, dass realistische Kopien mit echten Waffen verwechselt werden können. Dies kann Panik unter den Menschen auslösen.
Welche anderen verbotenen Karnevalskostüme gibt es in Deutschland?
Uniformen verschiedener Berufsgruppen werden jetzt auch oft als Inspiration für Kostüme verwendet. Dabei muss klar erkennbar sein, dass es sich um eine Verkleidung handelt.
Wenn der Unterschied zu einer echten Dienstuniform nicht mehr erkennbar ist, kann ein Straftatbestand des Missbrauchs von Titeln, Amtsträgern und Abzeichen nach §132a des Strafgesetzbuches vorliegen. Dies gilt auch, wenn Personen in Kostümen nicht genehmigte dienstliche Handlungen (auch im Scherz) begehen.
Das Ziel dieses Verbots besteht darin: dass suchende Menschen die verkleideten Personen von echten Polizisten, Soldaten und anderen Bediensteten unterscheiden können. Andernfalls könnten sie sich in einer Notsituation an einen falschen Polizisten wenden. Verstöße können zu Geldstrafen oder Gefängnisstrafen führen.
Die Verkleidung rechtsextremer Gruppierungen, zum Beispiel Anhänger des Nationalsozialismus, fällt unter verhasste und verfassungswidrige Kostüme. Dies ist strengstens untersagt. Gleiches gilt für jede Verkleidung mit Symbolen und Zeichen, die in Deutschland generell verboten sind. Dazu gehört beispielsweise das Hakenkreuz.
Auch Kostüme mit der Aufschrift "WP", der Abkürzung für "White Power", dem Motto der rassistischen Geheimorganisation "Ku-Klux-Klan", sind nicht erlaubt. Das Tragen solcher Kostüme kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft werden.
Wenn Kostüme zu freizügig sind und zu viel entblößte Haut zeigen, können sie unter exhibitionistische Handlungen und öffentliche Unzucht fallen. Dafür kann eine Strafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr gemäß §183 und §183a des Strafgesetzbuches verhängt werden.