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Verband wehrt sich gegen Meldepflicht von Fahruntüchtigen

Führerschein
Bisher können Ärztinnen und Ärzte fahrungeeignete Personen den Behörden melden, wenn sie «Gefahr in Verzug» feststellen.

Automobilverband spricht sich gegen ärztliche Meldepflicht bei Fahruntüchtigkeit aus. Der Automobilclub Deutschland (AVD) sagte im Vorfeld eines Verkehrsgerichtstages zu dem Thema, dass Ärzte in Ausnahmefällen bereits die Möglichkeit hätten, Hinweise an die Führerscheinbehörden weiterzugeben. Der AVD betont, dass dies ein sensibles Thema sei, “das in einer alternden Gesellschaft immer wichtiger wird”.

Der Automobilclub lehnt daher eine Änderung der bisherigen Rechtspraxis ab. Er plädiert aber für regelmäßige freiwillige Seh- und Reaktionstests oder Fahrsicherheitstrainings. Der AVD teilte jedoch mit, dass die Ergebnisse vertraulich behandelt werden müssen.

Jedenfalls haben Ärzte bereits heute die Möglichkeit, eine fahruntüchtige Person den Behörden zu melden, wenn sie „Gefahr im Verzug“ feststellen.Die AVD verweist auf einen Bundesgerichtsentscheid von 1968, wonach Ärztegeheimnis gelten kann in Ausnahmefällen verletzt werden. Dazu müssen sie die Patienten zunächst über ihren Zustand und die damit verbundenen Gefahren beim Fahren aufklären.

Die Umfrage ergab auch, dass viele ältere Autofahrer den eingetretenen Leistungsverlust ausgleichen konnten – Zum Beispiel durch vorsichtigeres Fahren oder durch Verzicht auf das Fahren im Dunkeln oder bei schlechtem Wetter. “Daher ist es nicht verwunderlich, dass ältere Erwachsene statistisch gesehen überproportional in Verkehrsunfälle verwickelt sind”, hieß es dort.

Expertentreffen zu Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht

Zu diesem Thema sprechen Experten auf den Verkehrsgerichtstagen in Goslar vom 25. bis 27. Januar. Sie sind Deutschlands wichtigste Veranstaltung zu Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht die Experten-Sessions. Ein besonderer Schwerpunkt des diesjährigen Verkehrsgerichtstags war die Haftung von KI-gesteuerten Autos und Promillegrenzen bei Elektrorollern. Der Kongress endet traditionell mit Empfehlungen an den Gesetzgeber.

GM Germany Der Club ( Der ADAC befürchtet, dass Meldepflichten das vertrauensvolle Verhältnis zwischen Ärzten und Patienten ernsthaft gefährden und im Zweifel dazu führen könnten, „dass letztere behandlungsbedürftige Verletzungen aus Angst vor Führerscheinverlust nicht öffentlich schildern“. Da alle Befunde zur Fahreignung eindeutig sind, plädiert er daher für die Schaffung einer Anlaufstelle für verkehrsmedizinische Fragen, bei der Patienten eine Zweitmeinung einholen können.

„Hör- und Sehtests reichen nicht“

Auch der Automobilclub weigert sich, Führerscheine an regelmäßige Prüfungen zu knüpfen: „Was soll geprüft werden? Hör- und Sehtests reichen nicht aus“, sagt Markus Schäpe, Leiter des ADAC Rechtszentrums. Andere Attribute, wie die Konzentrationsfähigkeit oder die Reaktionsgeschwindigkeit, müssen aufwendig geprüft werden. Außerdem, wo ein solches System existiert So sind beispielsweise in Italien ältere Menschen Unfälle nicht seltener als in Deutschland.

Der Münchner Rechtsanwalt Michael Pießkalla, der zu diesem Thema in Goslar referieren wird, hält es für schwierig einzuschätzen, wann Meldepflichten bestehen sollten „Letztendlich kann es meiner Meinung nach nicht dem Arzt überlassen werden, welche Krankheitsbilder er meldet“, sagte er.

Unfallforscher Siegfried Brockmann vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungszentrale soll dabei unterstützen an Ärzte in bestimmten Situationen. Eine solche Position könnte in einer Ärztekammer sein.

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