Automobilverband spricht sich gegen ärztliche Meldepflicht bei Fahruntüchtigkeit aus. Der Automobilclub Deutschland (AVD) sagte im Vorfeld eines Verkehrsgerichtstages zu dem Thema, dass Ärzte in Ausnahmefällen bereits die Möglichkeit hätten, Hinweise an die Führerscheinbehörden weiterzugeben. Der AVD betont, dass dies ein sensibles Thema sei, “das in einer alternden Gesellschaft immer wichtiger wird”.
Der Automobilclub lehnt daher eine Änderung der bisherigen Rechtspraxis ab. Er plädiert aber für regelmäßige freiwillige Seh- und Reaktionstests oder Fahrsicherheitstrainings. Der AVD teilte jedoch mit, dass die Ergebnisse vertraulich behandelt werden müssen.
Jedenfalls haben Ärzte bereits heute die Möglichkeit, eine fahruntüchtige Person den Behörden zu melden, wenn sie „Gefahr im Verzug“ feststellen.Die AVD verweist auf einen Bundesgerichtsentscheid von 1968, wonach Ärztegeheimnis gelten kann ausnahmsweise verstoßen.Dazu müssen sie die Patienten zunächst über ihre Erkrankung und die damit verbundenen Gefahren beim Fahren aufklären.
Die Umfrage zeigt auch, dass viele ältere Autofahrer den Leistungsabfall damit ausgleichen können B. durch vorsichtigeres Fahren oder Verzicht auf Fahrten im Dunkeln oder bei schlechtem Wetter. „Daher ist es nicht verwunderlich, dass ältere Menschen aufgrund von Statistiken überproportional in Verkehrsunfälle verwickelt sind“, hieß es dort.
Experten sprechen zu diesem Thema bei den Verkehrsgerichtstagen in Goslar vom 25. bis 27. Januar, einem der wichtigsten Treffen von Verkehrssicherheits- und Verkehrsrechtsfachleuten in Deutschland, ein besonderer Schwerpunkt der diesjährigen Verkehrsgerichtstage Haftpflicht für KI-gesteuerte Autos und Alkoholgrenzwerte für Elektroroller.Kongresse enden meist mit Empfehlungen an den Gesetzgeber.
Deutscher Automobilclub (ADAC) befürchtet, Meldepflichten könnten Arzt-Patienten-Beziehungen ernsthaft schaden Zweifel dazu führten, „dass letztere eine behandlungsbedürftige Beeinträchtigung hat und Ihre Angst vor Führerscheinverlust nicht öffentlich schildert.“ Der ADAC weist außerdem darauf hin, dass nicht alle Befunde zur Fahreignung endgültig sind und forderte daher ein Zentrum für verkehrsmedizinische Probleme, bei denen Patienten eine Zweitmeinung einholen könnten.
Der Automobilclub weigerte sich auch, den Führerschein an eine regelmäßige Prüfung zu koppeln. „Was soll kontrolliert werden? Hör- und Sehtests reichen nicht aus“, sagt Markus Schäpe, Leiter des ADAC Rechtszentrums. Andere Attribute wie die Konzentrationsfähigkeit oder die Reaktionsgeschwindigkeit müssen aufwendig geprüft werden System, zum Beispiel in Italien, ältere Menschen Es gibt nicht weniger Fälle von Unfallbeteiligung als in Deutschland.
Der Münchner Rechtsanwalt Michael Pießkalla, der zu diesem Thema in Goslar referiert, sagt, es sei schwierig abschätzen, wann Meldepflichten gelten sollen.“ „Letztendlich kann es meiner Meinung nach nicht dem Arzt überlassen werden, welche Krankheitsbilder er meldet“, sagte er.
Unfallforscher Siegfried Brockmann vom Gesamtverband Deutscher Versicherungen stehen den Ärzten in bestimmten Situationen in der Unterstützungsberatungsstelle zur Seite, solche Stellen können in einer Ärztekammer angesiedelt sein.