Vatikan veröffentlicht aktualisierte Richtlinien für die Meldung übernatürlicher Ereignisse.
Neue kirchliche Regeln besagen, dass Bischöfe nicht mehr unabhängig handeln dürfen, wenn es um Berichte über übernatürliche Ereignisse wie Erscheinungen und Wunder geht. Stattdessen müssen sie nun den Vatikan konsultieren.
Diese vom vatikanischen Lehramt (DDF) vorgenommene Änderung soll dazu beitragen, dass die Kirche wirksamer auf die rasche Verbreitung dieser Behauptungen im Internet reagieren kann. Das DDF will schnellere Entscheidungen gewährleisten und dabei die Volksfrömmigkeit respektieren.
Bisher konnte ein Ortsbischof ein Ereignis schnell zu einem übernatürlichen Ereignis erklären. Allerdings stimmte seine Entscheidung nicht immer mit der des Heiligen Offiziums überein, was zu Verwirrung und Unstimmigkeiten führte. So konnte es vorkommen, dass ein Bischof ein Ereignis als übernatürlich einstufte, während sein Nachfolger zu einem anderen Schluss kam.
In den aktualisierten Leitlinien heißt es, dass Bischöfe und kirchliche Amtsträger keine Erklärungen darüber abgeben sollten, ob ein angebliches Phänomen übernatürlich ist oder nicht. Stattdessen soll diese Entscheidung dem Papst überlassen werden.
Kardinal Victor Manuel Fernandez, der die DDF leitet, weist darauf hin, dass solche Ereignisse oft zu geistlichem Wachstum und Frömmigkeit unter den Gläubigen führen. Er verweist auf Lourdes, einen Marienwallfahrtsort in Frankreich, als positives Beispiel. Er warnt aber auch davor, dass einige angebliche Veranstaltungen, die von persönlichen Interessen geleitet werden, den Gläubigen schaden und sogar zu Missbrauch führen könnten.
Nach den neuen Regeln sollen die Bischöfe ein "nihil obstat" ausstellen, das die Anbetung erlaubt, während sie die Frage der formellen Anerkennung "übernatürlicher" Aktivitäten dem Vatikan überlassen. Fernandez betont jedoch, dass eine solche Anerkennung "sehr außergewöhnlich" wäre.
Neben dem Erlass von Nihil obstats haben die Bischöfe auch andere Möglichkeiten, wie die formelle Zurückweisung einer Erfahrung als übernatürlich oder die Einschränkung/Verbote der Anbetung verdächtiger Phänomene. Diejenigen, die falsche Behauptungen verbreiten, müssen mit Sanktionen, einschließlich Kirchenstrafen, rechnen.
Bei der Beurteilung einer Behauptung berücksichtigt die Kirche Faktoren wie die Glaubwürdigkeit und den Ruf derjenigen, die über das Ereignis berichten. Zu den Negativkriterien gehören potenzielle Irrtümer, das Streben nach persönlichem Gewinn und Anzeichen von Psychose oder kollektiver Hysterie.
Ein Ort, den der Vatikan noch auf mögliche Erscheinungen untersucht, ist Medjugorje in Bosnien und Herzegowina. Fernandez wies darauf hin, dass die Behauptungen anhand der neuen Normen bewertet würden.
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Quelle: edition.cnn.com