Am 16. Februar wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zu neuen Ermittlungsmöglichkeiten für die Polizei mit spezieller Analysesoftware verkünden. Das teilte das Karlsruher Gericht am Freitag mit. Die Verhandlungen hatten erst kurz vor Weihnachten begonnen, sodass Entscheidungen in einem recht komplexen Prozess überraschend schnell getroffen wurden. Das mag mit der zwölfjährigen Amtszeit von Richterin Gabriele Britz als Berichterstatterin zu tun haben, die im Februar ausläuft.
In den Bundesländern Hessen und Nordrhein-Westfalen wurden bereits Computersysteme durchgeführt, die riesige Datenmengen durchkämmten, um Strukturen und Netzwerke von Verdächtigen zu identifizieren. Andere Länder könnten bald folgen. Befürworter argumentieren, nur so könnten Sicherheitsbehörden mit der Digitalisierung Schritt halten. Die Gesellschaft für Freiheit und Rechte (GFF), die die Überprüfung in Karlsruhe angestoßen hat, befürchtet, dass auch Unschuldige ins Visier der Polizei geraten. Das Urteil betrifft das Land Hessen und die Stadt Hamburg, für die derzeit nur Rechtsgrundlagen für die Nutzung der Software bestehen. Die GFF will dafür sorgen, dass Verfassungsrichter frühzeitig strenge Anforderungen an den Einsatz von Technik stellen.