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Urteil im Prozess gegen Weimarer Amtsrichter erwartet

Justitia
Eine Figur der blinden Justitia.

Im Prozess gegen einen Familienrichter des Amtsgerichts Weimar um eine umstrittene Corona-Entscheidung wird heute das Urteil erwartet. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft beantragt, die Verteidiger einen Freispruch.

Eine Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer am Landgericht Erfurt gesagt, der Familienrichter habe sich der Rechtsbeugung schuldig gemacht. Er habe im Verborgenen und «mit hoher krimineller Energie» ein Kinderschutzverfahren aufgesetzt, um gegen die Maskenpflicht vorzugehen. «Er wollte ein Fanal gegen die seinerzeit bestehenden staatlichen Maßnahmen setzen.»

Im April 2021 hatte der Familienrichter mit einem von ihm verfassten Beschluss verfügt, dass die Kinder an zwei Schulen in Weimar keine Corona-Masken im Unterricht tragen müssten. Im damals geltenden Hygienekonzept des Thüringer Bildungsministeriums war diese Pflicht festgeschrieben worden.

Die Entscheidung des Richters ist in Folgeinstanzen inzwischen aufgehoben worden. Der Jurist habe gar keine Zuständigkeit für die ihm vorgelegte Frage gehabt, entschied zum Beispiel das Thüringer Oberlandesgericht. Die gerichtliche Kontrolle von staatlichen Anordnungen zu Corona-Schutzmaßnahmen obliege «allein den Verwaltungsgerichten». Der Bundesgerichtshof hat diese Auffassung inzwischen bestätigt.

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