- Urlaub statt Schule - "kein ritterliches Verbrechen"
Sechs Wochen sind für einige nicht genug: Familien, deren Kinder nicht vor oder kurz nach den Ferien zur Schule gehen, müssen in Rheinland-Pfalz mit Konsequenzen rechnen, bis hin zu Geldbußen. Wer ohne Entschuldigung oder Freistellung die Schule schwänzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, wie das rheinland-pfälzische Bildungsministerium in Mainz mitteilt.
Schulische Maßnahmen könnten dann von Rügen bis zum Schulverweis erteilt werden. Vertreter der örtlichen Behörde oder der Polizei könnten Schüler auch zur Schule bringen, sogenannte Zwangsteilnahme, wie das Ministerium mitteilt. Hartnäckige Schulschwänzerei kann mit einer Geldbuße geahndet werden, maximal 1500 Euro. Es gibt keine landesweite Statistiken zu solchen Fällen, wie das Ministerium mitteilt.
Freistellung bei "wichtigem Grund" möglich
Das rheinland-pfälzische Schulgesetz siehtgenerally eine Freistellung von der Schule bei "wichtigem Grund" vor, die von der Schulleitung genehmigt wird. Ob ein Grund wichtig ist, entscheidet die Schulleitung im Einzelfall, was zum Beispiel die Beerdigung eines Angehörigen oder ein wichtiger Termin sein kann, der nicht außerhalb der Schulzeit stattfinden kann.
Allerdings wird in der Regel keine Reise, die vor Ferienbeginn startet, als wichtiger Grund anerkannt, betont das Ministerium. Wenn Zweifel an der Richtigkeit der Elternangaben bestehen, kann ein ärztliches Attest, gegebenenfalls sogar ein Gesundheitsamt-Zertifikat, verlangt werden. "Allerdings muss im Einzelfall abgewogen werden und es muss ein begründeter Verdacht auf eine falsche Krankmeldung bestehen", erklärt das Bildungsministerium in Mainz. Kontrollen ohne spezifischen Grund an Flughäfen oder Bahnhöfen sind in Rheinland-Pfalz nicht geplant, wie das Innenministerium mitteilt.
Die örtliche Behörde oder die Polizei könnte bei chronisch unregelmäßig erscheinenden Schülern zur Durchsetzung der Schulpflicht, sogenannter Zwangsteilnahme, eingesetzt werden. Hartnäckige Fehlzeiten ohne gültigen Grund können mit Geldbußen geahndet werden, maximal 1500 Euro, wie von der Polizei in Rheinland-Pfalz vollstreckt.