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Unfairer Nachtzuschlag? erwartete politische Entscheidungen

Nachtarbeit
Ein Mitarbeiter geht nachts zu einem Werk.

Die Diskussion um das Nachtgeld in Branchen wie der Getränke- und Lebensmittelindustrie könnte in den kommenden Monaten enden. In Erfurt verkündete die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Inken Gallner die Grundsatzentscheidung des obersten deutschen Arbeitsrichters. Die erste, um den Getränkekonzern Coca-Cola, werde voraussichtlich am 22. Februar enden, sagte Gallner der DPA in Erfurt.

Die zu beantwortende Frage lautet, dass regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Viele deutsche Unternehmen bieten Arbeitnehmern, die selten Nachtschichten arbeiten, seit Jahren höhere Zuschüsse an, was für Kontroversen sorgt. „Das wird 2023 eines der großen Themen an den Bundesarbeitsgerichten sein“, sagte Gallner.

Insgesamt hat der 10. Senat rund 400 Verfahren zu dem Thema aus sechs verschiedenen Abteilungen. Dazu gehört die Süßwarenindustrie, aber auch die Milchindustrie. „Der Zehnte Senat wird jeden Tarifvertrag prüfen und auf der Grundlage des Tarifvertrags Einzelentscheidungen treffen“, sagte der Präsident. Letztlich geht es um die Abgeltung von Schichtarbeitern – die oft auch nachts produzieren.

Nach Angaben des Präsidenten hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Angelegenheit bis Ende 2020 dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Europäische Richter in Luxemburg trafen jedoch keine Grundsatzentscheidung. Im Juli 2022 erklärte der Europäische Gerichtshof, dass die von den beiden Klägern angeführte EU-Charta auf den Streit nicht anwendbar sei. Damit ist der Fall keine europarechtliche Angelegenheit – die Entscheidung liegt allein beim obersten deutschen Arbeitsrichter.

Vor einiger Zeit hat die Food, Entertainment and Restaurant Alliance (NGG) Tausende von Arbeitgeberverbänden der Lebensmittelindustrie in den Prozess der Auslegung von Tarifregelungen in verschiedenen Arbeitsgerichtsverfahren einbezogen. In einigen Gebieten beträgt der Zuschlag für regelmäßige Nachtarbeit 20 % des Stundenlohns, der Zuschlag für unregelmäßige Nachtarbeit jedoch 50 % des Stundenlohns.

Das Bundesarbeitsgericht hat laut Gallner über die Höhe der Überstundenvergütung verhandelt und entschieden, der Nachtarbeitszuschlag soll laut Tarifvertrag im Februar fällig werden und voraussichtlich im März und Juni dieses Jahres auslaufen Jahr.

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