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Unerlaubter Abriss eines Uhrmacherhauses: Verfahren eingestellt

Der illegale Abriss des Münchner Rathauses sorgte für große Empörung. Das Berufungsverfahren ist nun, zumindest vorerst, abgeschlossen. Doch für die Hauptverantwortlichen hören die Probleme damit noch nicht auf.

Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch..aussiedlerbote.de
Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch..aussiedlerbote.de

Unerlaubter Abriss eines Uhrmacherhauses: Verfahren eingestellt

Nach dem rechtswidrigen Abriss des Wohnhauses eines börsennotierten Uhrenherstellers in München wurde das Berufungsverfahren gegen den Hauptverursacher wegen Zahlung eines Bußgeldes ausgesetzt. Der Käufer des Hauses muss 100.000 Euro an den Denkmalschutzfonds und die Staatskasse zahlen. Ein ebenfalls angeklagter Bauunternehmer zog seine Berufung zurück. Das Erste Landgericht München teilte am Freitag mit: „Das Verfahren ist daher vorläufig eingestellt und die geplanten weiteren Hauptverhandlungstermine wurden abgesagt.“

Die Aussetzung des Verfahrens betreffe allerdings nur Strafverfahren, betonte das Gericht. Dennoch bestätigte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Berufungsurteil weitgehend die Anordnung der Landeshauptstadt, Uhrmacherhäusl wieder einzusetzen.

Das denkmalgeschützte Gebäude hat im Laufe der Jahre die Aufmerksamkeit von Bewohnern, Denkmalschützern und Politikern auf sich gezogen. Es ist Teil der Feldmüllersiedlung im Stadtteil Giesing und wurde zwischen 1840 und 1845 erbaut. Es wurde im Herbst 2017 von einem Bagger zerstört.

Das Landgericht München verurteilte den Käufer des Uhrmacherhauses daher im Juli 2022 wegen Sachbeschädigung und Nötigung zu einer Geldstrafe von 132.500 Euro. Ein Bauunternehmer ist wegen Beihilfe zur Beschädigung von öffentlichem Eigentum mit einer Geldstrafe von 4.400 Euro belegt worden.

Das Gericht entschied, dass dies ein Beweis dafür sei, dass der Käufer einen Bauunternehmer damit beauftragt habe, das Haus absichtlich mit einem Bagger zu zerstören. Dann kann es entfernt werden. Außerdem zwang er die Mieter zum Auszug, um Regen zu vermeiden, indem er das Wasser abstellte, den Strom abschaltete, die Haustür öffnete und Dachziegel entfernte, so das Gericht. Sowohl der Angeklagte als auch der Staatsanwalt waren mit dem Urteil unzufrieden und legten Berufung ein.

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Quelle: www.dpa.com

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