In Thüringen wurden im vergangenen Jahr rund 1.400 Ersatzhaftstrafen vollstreckt. Das geht aus Daten des Justizministeriums hervor. Sie wurden wegen unbezahlter Bußgelder bestellt. Im Jahr 2021 werden im Freistaat etwa 1.500 Menschen ihre Strafen umgewandelt. Nach Angaben des Ministeriums ist die Zahl ähnlich wie vor dem Ausbruch des Coronavirus 2019.
Das Land Thüringen hat alternative Freiheitsstrafen während der Coronavirus-Pandemie teilweise ausgesetzt. Um die Corona-Situation im Gefängnis nicht zu verschärfen, werden die Strafen nicht unter der Quote von 90 pro Tag vollstreckt. Infolgedessen wurden 2020 nur rund 900 Menschen zu alternativen Freiheitsstrafen verurteilt.
Wenn die verurteilte Person nicht in der Lage oder bereit ist, die Geldstrafe zu bezahlen, wird normalerweise eine Alternative zur Freiheitsstrafe verhängt. Die Länge der Freiheitsstrafe richtet sich nach der gegen die betreffende Person verhängten Tagesstrafe. Oft geht es um Kleinkriminalität. Die Tagesstrafe richtet sich nach dem Einkommen des Angeklagten.
Alternativen zur Inhaftierung sind umstritten. Kritiker sagen, es sei besonders schlimm für die Armen. Das Bundesministerium der Justiz sieht in der Einführung von Alternativen zum Vollzug eine Regel, die nicht zur Rehabilitierung der Betroffenen beiträgt. Die Bundesregierung hat deshalb im Dezember 2022 einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der darauf abzielt, die Haftzeit für unbezahlte Geldbußen zu halbieren. Demnach soll der künftige Hafttag nicht mehr einmal täglich, sondern zweimal täglich entsprechen.
Künftig sollen auch gezielte Übermittlungen personenbezogener Daten an private Straftäterhilfeorganisationen erlaubt sein. Ihre Sozialarbeiter können Straftätern dann Wege aufzeigen, Raten zu zahlen oder Zivildienst zu leisten.