Nach der Freilassung seines Bruders war für Castrop-Rauxel, den jüngeren von zwei Terror-Mastermind-Verdächtigen, klar, dass er in Untersuchungshaft bleiben muss. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Düsseldorf sagte, das Landgericht Dortmund habe am Donnerstag über die Haftprüfung entschieden. Auch der 25-jährige Verteidiger hat entsprechende Forderungen gestellt.
Der Haftbefehl gegen den 25-Jährigen beruhte ausschließlich auf dem Vorwurf der Vorbereitung einer schweren landesgefährdenden Gewalttat. Hinsichtlich des zweiten ursprünglichen Anklagepunkts – Verschwörung zur Begehung einer Straftat, nämlich Mord – hatten die Richter an der Entscheidung vom Donnerstag keine dringenden Zweifel mehr.
Am Montag hob das Gericht den Haftbefehl gegen den Bruder des 32-jährigen Tatverdächtigen auf und ließ ihn frei. Die Bundesanwaltschaft hat Berufung eingelegt. Wann eine Entscheidung fällt, war am Donnerstag noch unklar. Unabhängig davon, ob der Mann in Haft ist oder nicht, laufen die Ermittlungen gegen ihn weiter.
Ermittler warfen den in der Nacht zum 8. Januar festgenommenen iranischen Brüdern vor, einen islamistisch motivierten Anschlag vorbereitet zu haben. Sie hatten geplant, in der Silvesternacht im Auftrag der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) zuzuschlagen. Sie sollen versucht haben, Gift dafür zu bekommen.