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Termin abgesagt: Die Diesel-Saga bleibt hart

Justitia
Eine Darstellung der Göttin Justitia.

Der Milliarden-Euro-Testfall der Investoren für die VW-Diesel-Saga bleibt ein kniffliges Geschäft – mehrere Termine sollen Anfang 2023 erneut abgesagt werden. Das Oberlandesgericht Braunschweig (OLG) teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, dass die für Februar, März und April geplanten Verhandlungen abgesagt wurden. „Es ist derzeit beabsichtigt, die mündliche Verhandlung im Mai 2023 fortzusetzen“, sagte OLG-Sprecherin Rike Werner.

Das riesige Verfahren mit einem Streitwert von derzeit rund 4,34 Milliarden Euro läuft seit fast einem Jahr ohne ein Termin. Das letzte Treffen findet am 29. Juni 2022 statt. Wie OLG-Sprecherin Werner erklärte, gibt es im Zusammenhang mit dem Verfahren mehr als 1.900 Sperrungen. Der Senat muss im Rahmen von Beschwerden und Berufungen über eine Reihe von Fragen entscheiden. Neben der Weiterbearbeitung der eigentlichen Testfälle schränke dies auch die Personalstärke des Senats ein, sagte Werner.

Aktionäre in einem Rechtsstreit fordern Kursverluste in Milliardenhöhe nach dem Volkswagen-Diesel-Vorfall. Die zentrale Frage lautet: Informieren VW den Markt zu spät? Derzeit wird geprüft, ob es eine Beweisaufnahme zum Kenntnisstand des VW-Vorstands über die unzulässige Abschalteinrichtung geben soll. Laut OLG-Sprecherin Werner hat die Entscheidung dazu erhebliche Auswirkungen auf das weitere Verfahren. Umfangreiche Befragungen verschiedener Zeugen stehen bevor.

In einem sehr schwierigen Verfahren ist es für Kläger nun schwierig zu erklären, warum das Verfahren so lange dauert, sagte Musterklägeranwalt Axel Wegner gegenüber dpa. Etwas mehr Tempo im Investorenprozess wäre angesichts des wegweisenden BGH-Urteils zur Haftung von Volkswagen gegenüber Autokäufern wünschenswert.

Volkswagen reagierte eher gelassen auf die erneute Verzögerung. Die Gruppe sagte, sie habe die Absage dieser Termine zur Kenntnis genommen. „Die Volkswagen AG hält in dieser Angelegenheit nach wie vor daran fest, ihren Veröffentlichungspflichten nachgekommen zu sein“, sagte ein Sprecher.

Ziel des Verfahrens ist es, dass das nächsthöhere Gericht über eine zentrale Vorentscheidung entscheidet Fragen vorab. Liegt eine Musterentscheidung vor, ist diese für das Gericht in allen Verfahren bindend – so sieht es das Investor Model Litigation Act vor. Musterbeklagte sind Volkswagen und Porsche SE, die Mehrheitsaktionärin von Volkswagen, Musterklägerin ist Deka Investment. Es begann im September 2018.

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