Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde zu allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen als unzulässig zurückgewiesen. Die beiden Kläger, ein Mann und eine Frau, argumentierten, der Gesetzgeber habe gegen Klimaschutzvorgaben und bürgerliche Freiheiten verstoßen, indem er keine Geschwindigkeitsbegrenzungen eingeführt habe. Am Dienstag erklärte Deutschlands oberstes Gericht in Karlsruhe, dass sie das nicht hinreichend bewiesen hätten. (Az. 1 BvR 2146/22)
Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist auch als Energiesparmaßnahme durch den Krieg in der Ukraine zu einem Thema geworden und seit vielen Jahren immer wieder Thema in der Diskussion. In der Ampelkoalition sind die Liberaldemokraten dagegen. Daher wurde die Einführung in der gemeinsamen Vereinbarung nicht vereinbart. In vielen anderen europäischen Ländern beträgt die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen 130 oder 120 km/h.
Im Frühjahr 2021 traf ein Verfassungsrichter eine Blockbuster-Entscheidung, Klimaschutz ist auch ein Thema Generationengerechtigkeit: Politiker agieren heute zu zögerlich, zu Lasten der Freiheit junger Menschen Trotz des Preises, jung Menschen werden sich in Zukunft noch mehr einschränken müssen.
Warum Geschwindigkeitsbegrenzung?
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Nun hat der erste zuständige Senat erklärt, dass die Klimaschutzvorgaben des Grundgesetzes mit fortschreitendem Klimawandel weiter an relativem Gewicht gewinnen werden. Sie hat auch Auswirkungen auf die Abwägungsentscheidungen des Gesetzgebers. Der Beschwerdeführer legte jedoch keine näheren Beweise dafür vor, dass die Freiheiten des Verkehrssektors bis zum Ende des Jahrzehnts erheblich eingeschränkt würden, da die in diesem Sektor zulässigen Emissionen derzeit zu schnell aufgebraucht seien. Es ist auch nicht klar, warum Geschwindigkeitsbegrenzungen notwendig sind, um weiter Geld zu sparen.
Ein generelles Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen bundesweit ab 2021 würde nach Berechnungen des Umweltbundesamtes die gesamten CO2-Emissionen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen um rund 2,7 % senken. Bei 100 km/h beträgt die Reduzierung sogar 5,7 %. Verkehrstote und Lärm werden ebenfalls deutlich reduziert. Fast zwei Drittel der Deutschen befürworten Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen.