Die Angeklagte Andrea Tandler hat die Anklage wegen wissentlicher Steuerhinterziehung in Millionenhöhe im Steuerprozess gegen zwei Schlüsselfiguren im Coronavirus-Maskenskandal zurückgewiesen. „Ich hatte nie die Absicht zu schummeln“, sagte die Tochter des ehemaligen CSU-Generalsekretärs Gerold Tandler am Mittwoch vor dem Ersten Landgericht München. Sie hoffe, dass „alles richtig abgewickelt“ werde, die Geschäfte den Umständen entsprechend und immer „nach bestem Wissen und Gewissen“ abgewickelt würden Sie sprach jedoch von „Fehlern“, die passieren können.
Tandler und ihr Geschäftspartner N. müssen in der Klage für Steuerbelastungen verantwortlich gemacht werden. Ausgangspunkt waren die riesigen Provisionen Die beiden erhielten zu Beginn des Coronavirus-Ausbruchs im Jahr 2020 – zumindest ohne rechtliche Einwände. Der Unternehmer hat sich in einem Streit zwischen einem Schweizer Unternehmen und verschiedenen Bundes- und Kantonsbehörden Verträge über die Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung (insbesondere Masken) erleichtert. Laut Anklageschrift wurden insgesamt mehr als 48 Millionen Euro an Provisionen gezahlt.
Tandler soll insgesamt 23,5 Millionen Euro an Steuern hinterzogen haben, wie die Anklage von Staatsanwältin Susanne Gehrke-Haibl verlesen wurde Konkret ging es um nicht gezahlte Einkommensteuer in Höhe von 8,7 Millionen Euro, eine gemeinschaftliche Steuerhinterziehung in Höhe von 6,6 Millionen Euro und eine Steuerhinterziehung in Höhe von 8,2 Millionen Euro. Den entstandenen wirtschaftlichen Schaden bezifferte die Erste Staatsanwaltschaft München schließlich auf 15,2 Millionen Euro.