Taliban können nicht eingreifen, wenn sie in einer Moschee auftauchen
Nordrhein-Westfalens Innenminister zeigte sich überrascht über die Aufregung der Bundesregierung über die Anwesenheit afghanischer Taliban-Beamter in einer Kölner Moschee. „Wir könnten in diesen Fall nicht eingreifen und ihn verhindern, selbst wenn wir wollten“, sagte er am Montag.
Der Generalstaatsanwalt hat die Taliban nicht als Terrororganisation eingestuft. Rael. Den Taliban ist es auch nicht nach dem Vereinsgesetz verboten, in Deutschland tätig zu werden, das heißt, sie sind verboten. „Diese Beurteilungen liegen in der Verantwortung der Bundesbehörden“, sagte er. „All die großen Schrecken, die aus der Bundespolitik kommen – kommen mir manchmal wie Drama vor, weil die Probleme selbstverschuldet sind.“
Auftritte wie in Köln dürfte es immer wieder geben. „Es ist nicht aufzuhalten“, sagte Rule. Nach derzeitigem Kenntnisstand wurden dort keine kriminalrelevanten Aussagen gemacht. Allerdings können Sicherheitsbehörden nur auf strafrechtlicher und sicherheitsrelevanter Grundlage tätig werden, was derzeit nicht der Fall ist.
Hintergrund ist ein umstrittener Auftritt eines hochrangigen Taliban-Funktionärs in der Tibou-Moschee in Köln letzte Woche, der öffentliche Empörung auslöste. So übte Bundesinnenministerin Nancy Feser scharfe Kritik an diesem Vorfall: „Der Auftritt von Taliban-Vertretern ist völlig inakzeptabel und sollte aufs Schärfste verurteilt werden. Niemand dürfe radikalen Islamisten in Deutschland eine Bühne bieten.“ Das Außenministerium identifizierte den Mann als Abdul Bari Omar. Er ist Direktor der afghanischen Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde. Ditib distanziert sich vom Schein.
Quelle: www.dpa.com