zum Inhalt

Tablet-Werbung: Consumer Central schlägt Stada

Stada Arzneimittel
Das Firmenlogo von Stada auf einem der Gebäude am Firmensitz des Arzneimittelherstellers.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat einen juristischen Sieg gegen den hessischen Arzneimittelhersteller Stada errungen. Sie klagte vor dem Landgericht Frankfurt gegen die Werbeaussage des Konzerns über das Nahrungsergänzungsmittel bei Histaminintoleranz und hatte recht, wie das Gericht am Mittwoch bestätigte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im konkreten Fall ging es um die Histamintablette Daosin. Menschen mit Histaminintoleranz vertragen bestimmte Lebensmittel wie Käse oder Rotwein nicht. Zum Beispiel können sie nach dem Essen einen Hautausschlag, Bauchschmerzen oder Durchfall entwickeln. Verbraucherschützer kritisierten Stadas Online-Werbung für das Nahrungsergänzungsmittel mit den Worten: „Doxin hilft beim Abbau von Histaminen, die mit der Nahrung im Darm aufgenommen werden.“

Die Verbraucherzentrale bemängelte, dass die Wirksamkeit des Medikaments wissenschaftlich umstritten sei. Es gibt keinen Eintrag in der EU-weiten Liste der zugelassenen Health Claims. Gesundheitsbezogene Angaben sind jedoch nur in der Werbung für Nahrungsergänzungsmittel zulässig, die amtlich geprüft und zugelassen sind.

Das Gericht entschied, dass Stada gegenüber Verbrauchern nicht damit werben darf, dass Daosin-Tabletten den Abbau von mit der Nahrung aufgenommenem Histamin im Darm unterstützen. Verbraucher verstehen die Aussage so, dass „die Formulierung eine Verbesserung des Gesundheitszustandes bewirkt, da Histaminintoleranz-Betroffene jetzt histaminhaltige Lebensmittel verzehren können, ohne dass dies mit gesundheitsschädlichen Folgen verbunden ist“, heißt es in der Begründung. „Das schafft eine Verbindung zur Gesundheit.“

Stada fand die Aussage der Verbraucherzentrale „nicht ganz zutreffend“. In dem Gerichtsverfahren ging es nicht um die Wirkung von Dawson selbst oder den Antrag im Allgemeinen, sondern um eine bestimmte Aussage auf der Website in einem bestimmten Zusammenhang. Stada hielt das Urteil für ungültig und legte Berufung ein.

Kommentare

Aktuelles