Das Justizministerium hat keine Fälle von Manipulationen an bereitgestellten Urinproben durch die Insassen des Landesgefängnisses Hessen festgestellt. In den Gefängnissen werde es Zugangs-, Verdachts- und Grundkontrollen zur Bekämpfung von Drogenmissbrauch, Gesundheitsversorgung und Verhinderung neuer Kriminalität und Rehabilitation geben, sagte Justizminister Roman Posek (CDU) auf eine parlamentarische Anfrage der Linken. Diese Urinkontrollverfahren haben sich bewährt.
Zugriffskontrolle wird verwendet, um Süchtige zu identifizieren und zu behandeln, erklärte Posek. Verdachtsinspektionen werden hauptsächlich durchgeführt, wenn Drogen und entsprechende Ausrüstung gefunden werden und wenn es Anzeichen oder Auffälligkeiten im Verhalten und Aussehen von Gefängnisinsassen gibt.
Laut dem Generalstaatsanwalt zeigen Gefangene und Inhaftierte beispielsweise Anzeichen von Drogenabhängigkeit oder Gefahren bei der Verurteilung. Betroffene Personen sollten ein Jahr lang mindestens vierteljährlich getestet werden.
Im Allgemeinen werden Gefängnisinsassen unangemeldet Urintests unterzogen und zum Testen in separate Räume gebracht. Die Proben seien unter Aufsicht übergeben worden, sagte Poseck. Sie werden dann von einem Beamten mit einem Schnelltest im Beisein des Gefangenen oder Untergebrachten überprüft. Wenn der Test negativ ist, wird die Probe verworfen. Wenn die Urinprobe positiv ist, wird sie zur Analyse an ein externes Labor geschickt.