Das Landgericht Berlin hat erstmals eine Berufung gegen die Verurteilung eines Klimaschutz-Demonstranten wegen Nötigung verhandelt und eine Geldstrafe von 600 Euro bestätigt. Der Vorsitzende Richter Ralf Vogel sagte am Mittwoch, der 21-Jährige sei an einer Straßenblockade beteiligt gewesen, die den Berufsverkehr lahmgelegt habe. Hierbei handelt es sich um einen gezielten Verstoß gegen die Rechte Dritter auf Auffallen.
Die Berufung des Schülers wurde abgelehnt. Gegen die Entscheidung kann er Berufung einlegen. Der Fall geht dann vor das Landgericht Berlin.
Im Februar letzten Jahres richtete der Beschuldigte zusammen mit 11 weiteren Aktivisten der Organisation Last Generation eine Straße im Bereich der Anschlussstelle Beusselstraße in Berlin-Moabit ein, dem Straßenbereich, der zum Stadtautobahn A100 in Berlin. Zwei weitere Demonstranten haben sich supergeklebt. In erster Instanz hat das Landgericht Tiergarten im Oktober 2022 gegen 30 Personen eine Geldstrafe von 20 Euro pro Tag verhängt.
Der 21-Jährige sagte in erster Instanz aus, er unterstütze die Tat. „Trotz Klimanotstand ist nicht genug passiert.“ Demonstrationen seien seiner Ansicht nach nicht genug – „Wir müssen zerstören, um zu schützen“. Während der Kampagne wurde jedoch für den Rettungszugang gesorgt. Er forderte einen Freispruch.
Das Bezirksgericht hat nun die Einschätzung der Vorinstanz bestätigt. Dies ist eine Straftat. Andere wurden für beträchtliche Zeit physisch eingesperrt. Die Rechtsprechung erkennt an, dass Straßenblockaden grundsätzlich als Nötigung zu werten sind. Richter Vogel sagte, das Bundesgericht habe dies bereits in einer so genannten „zweiten Reihe“ entschieden. „So edel der Zweck auch erscheinen mag, der Zweck heiligt nicht die Mittel.“
Aufgrund des jungen Alters der Angeklagten fand der Prozess vor einem Jugendstrafgericht statt. Der Richter kritisierte den Angeklagten dafür, ihn nicht über dem Gesetz stehen sehen zu wollen. Vogel sagte, er sehe in dem Verhalten “die Gefahr einer weiteren Radikalisierung”.