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Statt Gefängnis: Hinrichtung von Frauen in Freiform

Gefängnis
Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt.

Inhaftierte Frauen haben jetzt auch die Möglichkeit, ihre Strafe in freier Form statt im Gefängnis zu verbüßen. Ein entsprechendes Projekt namens „Halbe Treppe“ sei im Mohorner Stadtteil Wilsdruffer gestartet, teilte das Justizministerium am Dienstag mit. Damit ist Sachsen nationaler Vorreiter. Die beiden besten Frauen sollen am Mittwoch zugelassen werden. Das Programm war ursprünglich für bis zu drei Frauen konzipiert, soll aber später auf bis zu sechs Standorte erweitert werden können.

Sachsen verfügt bereits über eine solche Einrichtung für männliche Strafgefangene. So betreibt der Verein Seehaus in Neukieritzsch bei Leipzig zwei Wohngemeinschaften für 14 straffällige Jugendliche. Seit August 2021 wurden auch bis zu vier beim Projekt „Pier 36“ in Dresden verurteilte Männer zu offenen Strafen verurteilt.

Ziel sei es, den Betroffenen ein besseres Leben in Straffreiheit zu ermöglichen, erklärte Justizministerin Katja Meier (Grüne) und führte später durch verstärkte Rehabilitierungsanstrengungen. Simone Stüber, Teamleiterin bei der Outlaw gGmbH, erklärt: „Mit pädagogischer Unterstützung und bedarfsgerechten Angeboten möchte unser Projekt Frauen eine weitere Möglichkeit eröffnen, an ihrem zukünftigen Lebensstil zu arbeiten.“ Neben praktischer und körperlicher Arbeit, aber auch täglich Zum Leben gehören Sport und Freizeitaktivitäten.

Den Angaben zufolge muss der Täter besondere Voraussetzungen erfüllen, um nicht in Haft, sondern in freier Form untergebracht zu werden. Am wichtigsten ist, dass es keine Kriminalität und keine Fluchtgefahr gibt. Darüber hinaus beträgt die Aufenthaltsdauer mindestens sechs Monate.

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